Öffentliche Auslegung von Bebauungsplänen

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen haben die Bürgerinnen und Bürger mehrfach die Möglichkeit, sich aktiv zu den Planungsvorstellungen zu äußern. Dazu werden die Plan-Entwürfe öffentlich ausgelegt.

Die Anregungen und Vorschläge werden anschließend den städtischen Gremien vorgetragen, die entscheiden, inwiefern dies im jeweiligen B-Plan berücksichtigt wird. Am Ende beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan als Satzung. Infolgedessen bildet ein Bebauungsplan die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen darüber, welche B-Pläne gerade im Rahmen ihrer Erstellung öffentlich ausliegen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B 10.2 „DRK – Pflegeeinrichtung/ Hospitalstraße“

nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 a BauGB

1.) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 3 BauGB;
2.) Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum 1. Entwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2; 4 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 25.06.2010 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes B 10.2 „DRK- Pflegeeinrichtung/ Hospitalstraße“ für den Bereich Hospitalstraße/ Karl-Marx-Straße/ August-Bebel-Straße beschlossen. Vorhabenträger ist das Deutsche Rote Kreuz/ Kreisverband Eisenach e. V. (DRK). Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Fläche durch Errichtung eines Pflegeheimes sowie barrierefreier Wohnungen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 
Der vom Stadtrat der Stadt Eisenach in gleicher Sitzung gebilligte und zur Auslegung bestimmte 1. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besteht aus dem Geltungsbereich,  Planentwurf Teil A (Plandarstellung) und Teil B textliche Festsetzungen, Teil C (Vorhaben- und Erschließungsplan) sowie der Entwurf der Begründung. Alle Unterlagen liegen in der Zeit

 

von Montag, dem 12. Juli 2010 bis Freitag, den 13. August 2010

 

 in der Stadtverwaltung Eisenach, Amt für Stadtentwicklung, Markt 22, 2. Etage, während der Dienstzeiten
     Montag: 8.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
     Dienstag: 8.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
     Mittwoch: 8.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
     Donnerstag: 8.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
     Freitag: 8.00 Uhr- 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, Anregungen, Widersprüche und Hinweise können gerrichtet werden an:

     Stadtverwaltung Eisenach
     Abt. Stadtentwicklung

     Markt 22

     99817 Eisenach

     Telefon 03691/670-514

 

Beschlussvorlage zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan B-10.2

Geltungsbereich

Planentwurf Teil A (Plandarstellung) und Teil B textliche Festsetzungen

Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C)

Entwurf - Begründung zum Bebauungsplan

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

 

 

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Veranstaltungen von: Mittwoch, 08.09.2010 - Montag, 08.11.2010

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Kategorie: Ausstellungen, TOURISMUS, EISENACH
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„Porzellan zwischen Okzident und Orient: Die Erfindung des Weißen Goldes in Thüringen in der Epoche des Rokoko - Schätze aus der Porzellansammlung des Thüringer Museums“ - neue Dauerausstellung im Stadtschloss des Thüringer Museums - Öffnungszeiten (Mo-Fr 10.00-18.00 Uhr, Sa/So 10.00-17.00 Uhr)  
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Veranstaltungsort: Frauenzentrum, Wartburgallee 12
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Mittwoch, 08.09.2010
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