Bürgerhaushalt

Woher kommt das Geld der Stadt und wofür wird es ausgegeben?

 

Erstmals hat die Stadtverwaltung Eisenach 2007 einen Bürgerhaushalt vorgelegt. Die 20seitige Broschüre erläuterte in leicht verständlicher Form, woher die Stadt Eisenach ihr Geld bekommt, wofür sie es ausgibt und wo künftig Veränderungen in diesem Zahlenwerk möglich sind.

Nun liegt der Bürgerhaushalt für 2008 vor - er gibt detaillierte Erläurterungen zu den Finanzen im laufenden im Jahr.

Neu ist, dass sich am Ende der Broschüre eine Liste mit möglichen Investitionen in den kommenden Jahren findet. Hier können die Bürgerinnen und Bürger ankreuzen, was ihnen besonders wichtig ist. Das Ergebnis dieser Abstimmung soll ein Hinweis für den Stadtrat und die Verwaltung bei künftigen Planungen sein.

 

Erhältlich ist der Bürgerhaushalt im Bürgerbüro, Markt 22, in der Kämmerei der Stadtverwaltung, Markt 2, in der Stadtbibliothek, Georgenstraße 45-47 und in der Pressestelle im Rathaus. Er kann auch auf dieser Seite hier Heruntergeladen werden.

 

Der Bürgerhaushalt ist ein Instrument der direkten Demokratie. Er soll Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, bei der Erstellung des städtischen Haushalts - und damit bei der Verteilung der öffentlichen Mittel stärker als bisher mitzureden. Überdies soll der Bürgerhaushalt den Politikern bei ihren Entscheidungen über die städtischen Finanzen eine deutliche Orientierung geben. Denn das letzte Wort über den Haushalt hat nach wie vor der Stadtrat.

 

Der Bürgerhaushalt wird auch nichts an der finanziellen Lage der Stadt ändern. Er wird aber helfen, die Verwendung des Geldes transparenter zu machen und auch die Möglichkeiten und Grenzen einer Stadtverwaltung aufzeigen.

 

Sollten die Bürgerinnen und Bürger Fragen zum Bürgerhaushalt haben, können sie sich zu den Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag 14 bis 15.30 Uhr, Donnerstag 14 bis 18 Uhr) an die Kämmerei (Verwaltungsgebäude Markt 2, 2. Etage, Tel. 670-204) oder an die Pressestelle (Rathaus, Markt 1, EG, 670-156, -130) der Stadtverwaltung wenden.

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