Fördermittelberatung
Wir helfen Ihnen bei der Optimierung Ihres Fördermittelmixes. Benutzen Sie unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos!
Sie können auch den Online-Förderlotsen der Thüringer Aufbaubank, den "Gründerfuchs" des Gründerservice-Monitoringsystem (GMS) Thüringen nutzen,
oder Beratung direkt bei den Thüringer Förderinstitutionen wie Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen und Bürgschaftsbank Thüringen erhalten.
Überblick Förderinstrumente
Die Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen sehen vor, die maximal mögliche Förderung abhängig von der Unternehmensgröße zu gewähren.
Im Rahmen dieser Vorgaben bietet Thüringen die ausgewiesenen Maximalfördersätze für Investitionsförderung an:
max. Förderquote (Höchstfördersatz)
kleine Unternehmen 50 %
mittlere Unternehmen 40 %
große Unternehmen 30 %
Die Investitionszulage bildet das Fundament der Investitionsförderung.
Bei Investitionsvorhaben ist die Kombination mit der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) möglich. Durch die Inanspruchnahme weiterer Fördermöglichkeiten (Kredite, Beteiligungen und Bürgschaften) kann der mit den vorgenannten Höchstfördersätzen geschaffene Förderrahmen ausgeschöpft werden.
Darüber hinaus unterstützt der Freistaat Thüringen "alle Reifestadien" neuer Produkte und neuer Technologien: Beginnend mit der Innovationsförderung über die oben dargestellte Investitionsförderung bis hin zu Qualifizierungsbeihilfen und über Zuschüsse zu den Arbeitskosten.
Größenklassifizierung von Unternehmen im Sinne der Förderrichtlinien
Mitarbeiter Jahresumsatz /Bilanzsumme
(Überschreitung eines der Kriterien mögl.)
kleine Unternehmen weniger als 50 max. 10 Mio. €
mittlere Unternehmen ab 50, weniger als 250 max. 50 Mio. € / max. 43 Mio. €
große Unternehmen ab 250 über 50 Mio. € / über 43 Mio. €
Für kleine und mittlere Unternehmen gilt weiterhin:
Unabhängigkeit des Unternehmens von anderen Unternehmen/Öffentlichen Stellen und Körperschaften des Öffentlichen Rechts (Keine Kapital- oder Stimmanteile von 25% und mehr)
Investitionszulage
Ein rechtlicher Anspruch besteht auf die Gewährung der Investitionszulage.
Diese erhalten Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes für Erstinvestitionsvorhaben in die Anschaffung bzw. Herstellung von neuen unbeweglichen- (z.B.: Betriebsgebäude) und beweglichen Wirtschaftsgütern (z.B. Maschinen und Ausrüstungen) für Erstinvestitionsvorhaben.
Die Höhe der Investitionszulage ist abhängig von der Unternehmensgröße und dem Beginn des Vorhabens:

Investitionszuschuß (GRW-Förderung)
Der Freistaat Thüringen unterstützt Investitionsprojekte aus dem Programmr GRW für
• die Errichtung,
• die Erweiterung,
• die Diversifizierung der Produktion und
• die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer Betriebsstätte.
Entstehen dabei wettbewerbsfähige Arbeitsplätze, können Zuschüsse für neue bewegliche und unbewegliche sowie immaterielle Wirtschaftsgüter gewährt werden.
Für förderfähige Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereiches können für Errichtungsinvestitionen die maximal zulässigen Beihilfen (incl. der Gewährung der Investitionszulage) gewährt werden:
kleine Unternehmen mittlere Unternehmen große Unternehmen
50 % 40 % 30 %
Investitionsvorhaben, die keine Errichtung sind, erhalten einen Zuschuss, der sich aus einer Basisförderung und flexiblen zielorientierten Zuschlägen zusammensetzt. Damit erfolgt eine aktive Fokussierung von Fördermitteln auf Vorhaben, die für die Wirtschaftsentwicklung Thüringens besonders wichtig sind.
kleine Unternehmen mittlere Unternehmen große Unternehmen
Basisfördersatz: 20 % 20 % 15 %
Zuschlagssystem: bis zu 15% und bis zur Höhe des maximal zulässigen Subventionswertes.
Bei der Investitionsförderung im Rahmen der GRW sind folgende Positionen förderfähig:
• Anschaffung- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens, die nicht von verbundenen Unternehmen angeschafft werden. (z.B. Gebäude, Maschinen und Anlagen)
• Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern, wenn sie von Dritten zum Marktpreis erworben werden. Bei Großen Unternehmen werden immaterielle Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50% der gesamten förderfähigen Kosten gefördert.
• Gemietete/ Geleaste Wirtschaftsgüter
Pro neu geschaffenem Arbeitsplatz können 500.000 € förderfähiger Investitionskosten als Bemessungsgrundlage in die Förderung einbezogen werden.
Der Zuschuss kann Sachkapital bezogen, oder, stattdessen, Lohnkosten bezogen erfolgen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
• Es handelt sich um eine Errichtungsinvestition.
• Die Arbeitsplätze werden innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren geschaffen und bleiben fünf Jahre nach Besetzung des letzten förderfähigen Arbeitsplatzes auch besetzt.
• Die Jahresbruttolohnsumme der zu fördernden Dauerarbeitsplätze mindestens 25.000 € (ohnen Anteil des Arbeitgebers an den gesetzlichen Sozialabgaben) beträgt.
• Bemessungsgrundlage sind der Bruttoverdienst (vor Steuern) und die gesetzlichen Sozialabgaben für diese Arbeitskräfte für zwei Jahre, maximal jedoch bis zum dritten Jahr nach Investitionsbeginn.
Wichtig ist, dass Anträge auf Förderung vor Investitionsbeginn (z.B. vor Auslösung der Bestellung) auf amtlichem Formular bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal https://portal.aufbaubank.de/.
Kredite, Beteiligungen und Bürgschaften
In Thüringen schaffen Kreditprogramme öffentlicher Banken Planungssicherheit bei den Kapitalkosten. Sie sind über die gesamte Laufzeit mit festen Konditionen ausgestattet. Tilgungsbeginn und Laufzeiten werden flexibel an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst. Zinsgünstige Förderkredite werden auf der Basis risikogerechter Zinsen, abhängig von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, vergeben. Zudem können für öffentliche Darlehen Haftungsfreistellungen oder Bürgschaften von öffentlichen Bürgschaftsbanken gewährt werden.
Für Unternehmen ausgewählter Branchen kann öffentliches Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt werden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen besteht die Möglichkeit, Fördermittel zur Aufstockung von Eigenkapital in Anspruch zu nehmen.
Innovationsförderung
Der Freistaat Thüringen unterstützt den Innovationsprozess von der Idee bis zum fertigen Produkt.
• Die Erforschung bzw. Entwicklung neuer Produkte und Verfahren wird mit Beihilfen von 25% bis 70% unterstützt.
• Bei der Zusammenarbeit mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und/oder anderen Unternehmen im Rahmen von Verbundprojekten sind Beihilfen von 40 % bis 80% möglich.
• Die erstmalige Einführung von Spitzentechnologien kann gefördert werden durch Investitionszuschüsse von
- bis zu 50% für kleine Unternehmen,
- bis zu 40% für mittlere Unternehmen und
- bis zu 30% für größere Unternehmen.
Damit aus guten Ideen schnell gute Produkte werden, fördert der Freistaat auch Aufwendungen zum Technologietransfer.
Zudem profitieren Unternehmen von der Unterstützung für Personal im Rahmen von F/E Maßnahmen bei der Einstellung von Innovationsassistenten und der Gewährung eines Thüringen-Stipendium“, das den Einsatz von Studenten oder Doktoranden über ein Werksstipendium unterstützt und schon während ihres Studiums an das Thüringer Unternehmen binden soll.
Kosten von Qualifizierungsbeihilfen
Mit Förderprogrammen der Agentur für Arbeit und des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit werden Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung unterstützt:
• Umschulung und Ausbildung von Arbeitslosen werden unter Berücksichtigung der Erfordernisse künftiger Arbeitgeber zu 100% von der Agentur für Arbeit getragen.
• Ausgaben im Zusammenhang mit der beruflichen Anpassungsqualifizierung werden, abhängig von der Größe des Unternehmens und der Spezifik der vermittelten Inhalte, von 25% bis zu 80 % gefördert.
Bei arbeitslosen Fachkräften mit Hoch- und Fachschulausbildung können Beihilfen kombiniert werden.
Zuschüsse zu den Arbeitskosten
Bei der Einstellung von Arbeitslosen beteiligt sich die Agentur für Arbeit an den Lohnkosten. Bis zu 50% betragen die Zuschüsse, wenn anspruchsberechtigte Arbeitslose eingestellt werden.
Dabei richten sich Höhe und Dauer der Beihilfe nach dem Status der betreffenden Person (langzeitarbeitslos, allein erziehend, ältere Arbeitssuchende etc.)
Förderfähige Unternehmen
Thüringen setzt vorrangig auf die Förderung produzierender Unternehmen und Dienstleistungen mit hohem Innovations- und Arbeitsmarktpotential.
• Uneingeschränkt förderfähige Unternehmen der Wirtschaftszweige: verarbeitendes Gewerbe und ausgewählte Dienstleistungsbereiche (Datenbe- und -verarbeitung, Hauptverwaltungen, Verlage, F&E- Leistungen der Wirtschaft, Laborleistungen Ausstellungs- und Messeneinrichtungen als Unternehmen, Logistische Dienstleistungen, Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktionen,Informations- und Kommunikationsdienstleistungen und das Beherbergungsgewerbe)
• Nicht förderfähige Unternehmen der Wirtschaftszweige:
Herstellung von Kalk, Gips, Zement und deren Erzeugnisse Baunahe Wirtschaftszweige, Recycling, Bergbau/Steine/ Erden,Versandhandel, Import-/Exportgroßhandel, Veranstaltungen von Kongressen, Unternehmensberatung, Werbeleistungen, Markt- und Meinungsforschung, Tourismusbetriebsstätten, die mind. 30% des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen sowie die Herstellung von Ersatzbrenn-, -heiz- und -kraftstoffen
Betriebsstätten des Tourismusgewerbes können nur gefördert werden, wenn der Freistaat Thüringen an deren Verwirklichung ein erhebliches tourismuspolitisches Interesse hat.
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