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Verhaltensregeln
Als Ort der Ruhe und Besinnung sollte die Beachtung folgender Verhaltensmaßregeln beim Besuch eines Friedhofs selbstverständlich sein.
Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
Den Anordnungen der Friedhofsverwaltung ist zu folgen.
Auf den Friedhöfen nicht gestattet ist
- den Friedhof, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen,
- Grabstätten oder gärtnerisch gestaltete Flächen unberechtigt zu betreten,
- Geräte zur Grabpflege sowie leere Behältnisse (Vasen, Schalen u.a.) hinter, auf bzw. seitlich der Grabstätte aufzubewahren,
- Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern,
- etwas zu verkaufen
- Druckschriften zu verteilen (ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungen notwendig und üblich sind) und Sammlungen durchzuführen,
- an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen,
- ohne schriftlichen Auftrag eines Nutzungs-/Verfügungsberechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren,
- das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art; ausgenommen davon sind Kinderwagen, Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und Fahrzeuge der zugelassenen Gewerbetreibenden,
- Tiere mitzubringen; ausgenommen davon sind Blindenhunde,
- das unberechtigte Betreten der Betriebshöfe sowie das Entnehmen der dort gelagerten Materialien.
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen.
Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Sie sind schriftlich anzumelden.
(Auszug aus der Friedhofssatzung § 6: Verhalten auf den Friedhöfen)
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Pressestelle
+49 (0) 3691 - 670 156
Tourist-Information
+49 (0) 3691 - 7923-0


Friedhofssatzung