Mietförderung

 

 

Für Firmen die sich im Gründer- und Innovationszentrum ansiedeln, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Mietförderung (Kaltmietfreistellung bis maximal 10.000 Euro pro Jahr).

 

Voraussetzungen:

 

Junge und innovative Unternehmen können als Mieter im GIS Zuschüsse zur Miete vom Freistaat Thüringen erhalten, wenn diese überwiegend eine technologieorientierte Geschäftstätigkeit ausüben, die Unternehmensgründung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und sich der Hauptsitz im GIS befindet. Technologieorientierte Geschäftstätigkeiten im Sinne der Förderrichtlinien sind insbesondere:

 

- eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE), die auf neuartige Produkte
  bzw. Verfahren ausgerichtet sind,

- Dienstleistungen, die für die FuE gewerblicher Unternehmen bzw. für Kommunen
  erbracht werden und eigene Entwicklungsleistungen bedingen,

- Beratungsleistungen zu innovativen Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft, insoweit
  diese Beratungen nicht von Freiberuflern erbracht werden.

 

Kontaktieren Sie das Team des GIS um Ihre "Förderfähigkeit" im Sinne dieser Förderrichtlinie zu prüfen.

 

 

Wir beraten Sie gerne! So erreichen Sie uns.


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