Fördermöglichkeiten

Richtlinie für die Förderung der Schaffung und des Erwerbs von Eigenwohnraum in ihrer derzeit gültigen Fassung ab Programmjahr 2003 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 13/2003 vom 31. 03. 2003)


Die Richtlinie regelt
-die Förderung der Neuschaffung von Eigenwohnraum durch Gewährung eines Zinszuschusses
- die Förderung des Erwerbs vorhandenen Wohnraumes (Bestandserwerb) durch Gewährung eines Zinszuschusses
- die Förderung der Neuschaffung von Eigenwohnraum in Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen und des Erwerbs vorhandenen Wohnraums in besonderen Gebietskulissen - Zinszuschuss in Form eines Zinsverbilligten Darlehens

Die Konditionen der zinsverbilligten Darlehen, deren Höhe sich aus der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und der Höhe des Familienjahreseinkommens ergibt, liegen in diesem Programmjahr bei 2,75% Zinsen (10-jährige Zinsfestschreibung) zzgl. 1% Tilgung ab 01. 02. 2006.

Die Einkommensgrenzen sind geregelt im Wohnungsförderungsgesetz und können je nach Teil der Richtlinie bis zu 60 Prozent überschritten werden.

Die Bewilligung von Fördermitteln ist an die in der Richtlinie enthaltenen Voraussetzungen gebunden, wie die Höhe der angemessenen Eigenleistung, der zu verbleibende monatliche Mindestbetrag zum Lebensunterhalt nach Belastungsberechnung und die bautechnischen Voraussetzungen.

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

Detaillierte Angaben zur Vorprüfung geplanter Maßnahmen erfolgen in der Stadtverwaltung Eisenach, Bauordnungsamt, Bereich Wohnungsbauförderung, Markt 22, Tel.: 03691 / 670-570. Dort sind auch die Formblätter zu diesem Programm erhältlich.



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