Eisenach - Die Wartburgstadt

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Als Link auf die Startseite der Stadt Eisenach wird auf Antrag das Wappen mit Schriftzug "Stadt Eisenach" zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe und Verwendung zu einem anderen Zweck ist nicht erlaubt. Die Verwendung wird unter dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage widerruflich erlaubt.

 


Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.04.1998 (GVBl. S. 73), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2000 (GVBl. S. 177). Danach dürfen Dritte Wappen und Flaggen der Gemeinde nur mit deren Genehmigung verwenden. Die Rechtsgrundlagen für die Nebenbestimmungen ergeben sich aus § 36 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG). Eine darüber hinaus gehende Verwendung des Wappens der Stadt Eisenach ist genehmigungs- und evtl. gebührenpflichtig bei der
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