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Winterdienst
Seit 1. November und bis zum 31. März sind die Mitarbeiter des städtischen Amtes für Tiefbau und Grünflächen in Winterbereitschaft, um für schnee- und eisfreie Straßen und Gehwege zu sorgen.
Der Winterdienst erfolgt in der Regel zwischen 6 Uhr und 22 Uhr, samstags, sonntags und feiertags eingeschränkt von 8 Uhr bis 20 Uhr. Dabei beginnen die ersten Einsätze bereits um 4 Uhr, damit bereits vor Beginn des Berufsverkehrs in den Morgenstunden das Haupt-Straßennetz bereits gestreut ist. Die Straßen werden dabei nach einem festgelegten Plan befahren. Die Reihenfolge richtet sich nach der Bedeutung der jeweiligen Straße: So haben Bundesstraßen und Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Vorrang, bevorzugt betreut werden ebenfalls die Straßen, auf denen Busse verkehren.
Festgelegt sind die Routen der Räum- und Streufahrzeuge in Tourenplänen. Diese Pläne umfassen insgesamt rund 335 Kilometer und damit knapp zwei Drittel des gesamten Straßennetzes in der Stadt und in den Ortsteilen. Wer wissen will, ob seine Straße im Räumplan enthalten ist: Die Übersicht mit den Straßen, die per Schneepflug geräumt werden, kann im Bürgerbüro am Markt 22 und hier auf dieser Seite (unten) eingesehen werden.
Der Winterdienst auf den städtischen Straßen wird mit drei Fahrzeugen des Bauhofs und drei Fahrzeugen von externen Firmen abgesichert. Die Lkw, auf denen insgesamt 12 Beschäftigte in Wechselschicht fahren, sind für den Winterdienst bereits aufgerüstet, um im Bedarfsfall kurzfristig eingesetzt werden zu können.
Entlang der städtischen Grundstücke kommt die Stadt außerdem ihre Anliegerpflicht nach, hier werden die Gehwege von Hand gestreut oder mit Kleingeräten geräumt. Dafür sind weitere 45 Mitarbeiter im Schichtdienst unterwegs auf neun festgelegten Touren und im Bereich der Schulen und Kindergärten im gesamten Stadtgebiet. Unterstützt werden sie von drei weiteren Vertragspartnern der Stadt.
Beim Amt für Tiefbau und Grünflächen sind derzeit 600 Tonnen Streusalz in der Salzhalle eingelagert, hinzu kommen knapp 80 Tonnen Sand, um die Gehwege bei Glätte per Hand abzustumpfen. Außerdem werden in den nächsten Wochen 78 Streukästen an den Straßen mit Splitt aufgefüllt, der zum punktuellen Streuen der Straßen bei akuter Glätte dient.
Damit der Schneepflug durchkommt: Parkverbote beachten!
Die Stadt bittet alle Autofahrer, beim Parken insbesondere im Südviertel die vorgeschriebene Mindestbreite der Straße von drei Metern frei zu lassen, da sonst die Räumfahrzeuge diese Straßen nicht befahren können. Im Besonderen ist vom 1. November bis zum 31. März auf die eigens eingerichteten Halteverbote zu achten. Da der Winterdienst bereites um 4 Uhr beginnt, kann bei Behinderungen durch über Nacht parkende Fahrzeuge am Straßenrand an den betreffenden Stellen nicht geräumt werden. Aufgrund der Tourenplanung ist ein späterer Einsatz an diesen Stellen nur schwer möglich, teilweise können diese Straßen dann erst am Folgetag wieder angefahren werden. Zur Durchsetzung der Parkverbote, speziell in den frühen Morgen- und späten Abendstunden, begleiten Mitarbeiter aus dem Ordnungsamt die Winterdienstler auf ihren Touren.
Winterdienst - Räumpläne
Information der Stadtverwaltung zum Straßenwinterdienst
„Die Gemeinden haben im übrigen die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, ...“ (Thüringer Straßengesetz vom 7. Mai 1993 § 49). Dies bedeutet, dass keine generelle Pflicht zum Straßenwinterdienst besteht. Autofahrer haben sich auf die winterlichen Straßenverhältnisse einzustellen und ihr Fahrzeug entsprechend auszurüsten.
In der Stadt Eisenach inclusive ihrer Ortsteile gelten folgende Festlegungen. Der Straßenwinterdienst wird durchgeführt auf:
klassifizierten Straßen
Straßen, auf denen Buslinien verkehren
Straßen mit überörtlichem Ausflugsverkehr
Straßen, welche durch die vorgenannten Kriterien eine sinnvolle Verbindung
darstellen.
Auf der Grundlage festgelegter Tourenpläne wird der Winterdienst im Stadtgebiet durchgeführt. Nachstehende Straßen sind Bestandteil dieser Tourenpläne:
| ||
Adam-Opel-Straße | Am Lutzenborn | An der Göpelskuppe |
Alexanderstraße | Am Ofenstein | An der Karskuppe |
Alfred-Markwitz-Straße | Am Ramsberg | An der Madel |
Altstadtstraße | Am Wartenberg | An der Schule |
Alte Poststraße | Am Weihersbach | An der Tongrube |
Amalienstraße | Am Weinberg | Auestraße (Brücke) |
Amrastraße | Am Schlößchen | Auf dem Ufer |
Am Gebräun | An den Teichen | Augustastraße |
Am Grundbach | An den Köpfen | August-Bebel-Straße |
Am Hainstein | An der Eiche | August-Rudloff-Straße |
An Honert | An der Feuerwache | |
Bahnunterführung Rothenhof | Georgenstraße | Langensalzaer Straße |
Bahnhofstraße | Gewerbegebiet Stedtfeld | Lauchröder Straße |
Barfüßerstraße | Gewerbegebiet Stregda | Lerchenberger Straße |
Baumgartenstraße | Goethestraße | Löberstraße |
Beethovenstraße | Goldschmiedenstraße | Luisenstraße |
Blaubeerweg | Gothaer Straße | Lutherstraße |
Bleichrasen | Grabental | |
Bornstraße | Grenzweg (westl. Seite) | Madelunger Straße |
Burgstraße | Grimmelgasse | Marienstraße |
| Mariental | |
Clemdastraße | Hainweg | Markt |
Clemensstraße | Hauptstraße | Max-Kürschner-Straße |
| Herleshäuser Straße | Mittelshofer Weg |
Denkmalplatz | Heinrich-Zieger-Straße | Mühlstraße |
Domstraße | Heinrich-Heine-Straße | Mühlhäuser Chaussee |
Dorfstraße | Heinrich-Ehrhardt-Platz | Mühlhäuser Straße |
Dr.-Gerhard-Hasse-Straße | Herrenmühlenstraße | Müllerstraße |
Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße | Hohenlohe Straße |
|
Dürrerhofer Allee/Gewerbegeb. | Hörscheler Straße | Naumann-Straße |
Hötzelsrodaer Straße | Nebestraße | |
Ebertstraße | Hospitalstraße | Nessetalstraße |
Eichrodter Weg |
| Nicolaistraße |
Eisenacher Straße | In den Baumgärten |
|
Eisenacher Weg | In der Flur | Oberlandstraße |
Elsa-Brandström-Allee | In der Grafschaft | Okenstraße |
Emilienstraße | In der Höll | Oppenheimstraße |
Ernst-Böckel-Straße | Jägergasse | Otto-Speßhardt-Straße |
Erich-Honstein-Straße | Johannisplatz |
|
Ernst-Thälmann-Straße | Johannisstraße | Palmental |
Johannistal | Pfarrberg | |
Felsenkellerweg | J.-Seb.-Bach-Straße | Ph.-Kühner-Straße |
Frankfurter Straße | J.-Falk-Straße | Predigergasse (Unt./Ob.) |
Frauenberg | J.-Lippold-Straße | Predigerplatz |
Frauenplan | K2a / K3 |
|
Friedenstraße | Karl-Marx-Straße | Querstraße/Karlstraße |
Friedhofstraße | Karolinenstraße | |
Friemarstraße | Kapellenstraße | Ramsborn |
Friesstraße | Kasseler Straße | Rennbahn |
Fischweide | Katharinenstraße | Rennsteigstraße |
Fritz-Koch-Straße | Kentelsgasse | Ringstraße |
Kirchstraße | Rödigerstraße | |
Gabelsberger Straße | Kleehof | Roeseplatz |
Gaswerkstraße | Klosterweg | Rothenhof |
Gefielde | Kurstraße | Rothenhofer Weg |
| Karlsplatz |
|
Siebenbornstraße | Stregdaer Allee | Waisenstraße |
Schäfersborn | Stresemannstraße | Waldstraße |
Schillergasse | Spichraer Straße | Wartburgallee |
Schillerplatz | Wartburgauffahrt | |
Schillerstraße | Tiefenbacher Allee | Warthaer Straße |
Schloßberg | Theaterplatz | Weimarische Straße |
Schmelzerstraße | Trenkelhofer Straße | Wernickstraße |
Schützenstraße |
| Westplatz |
Sommerstraße | Überm Gänsetal | Windmühlenweg |
Sophienstraße | Über dem Teich | Wittigstraße |
Spickenstraße | Uferstraße | Wohngebiet Wartburgblick |
Stedtfelder Straße | Unterlandstraße | Wolfsberg |
Steingasse |
| Wydenbrugkstraße |
Stöhrstraße | Wachholderweg | Zeppelinstraße |
Entsprechend der Tourenpläne werden einzelne Straßenzüge nur teilweise im Winterdienst befahren. Einige Straßen im Stadtgebiet werden nur in den Bereichen mit entsprechendem Busverkehr beräumt. Diese Regelung bezieht sich auch auf die Wochenenden und Feiertage.
Alle nicht genannten Straßen werden von der Stadtverwaltung nicht in festen Tourenplänen in den Winterdienst einbezogen. Bei Extremwetterlagen werden jedoch zur Sicherstellung der Erreichbarkeit und der Entsorgung auch diese Straßen gelegentlich geräumt. Ein Anspruch auf wiederholten, regelmäßigen Winterdienst in diesen Bereichen ergibt sich daraus allerdings nicht.
Räum- und Streupflicht der Bürger
Anlieger müssen entlang ihrer Grundstücke der Räum- und Streupflicht nachkommen. Gehwege und Zugänge zu Überwegen, Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang müssen von Schnee freigehalten und bei Schnee- und Eisglätte gestreut werden.
Insgesamt muß laut der entsprechenden städtischen Satzung am Grundstück ein 1,25 Meter breiter Streifen zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang geräumt werden. Bei Eisglätte ist der gesamte Gehweg zu streuen. In Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen ist ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg zu räumen und zu streuen.
Diese Pflichten gelten in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Bei Schneefall muß jeweils unverzüglich geräumt werden.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren die Einhaltung der Räumpflicht im Rahmen ihres Außendienstes. Die Grundstücksbesitzer werden gegebenfalls per Handzettel auf ihre Pflicht hingewiesen. Wer die Aufforderung, seiner Räumpflicht nachzukommen, ignoriert, muß mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
Der Schnee von den Gehwegen soll wegen der Arbeit der Schneepflüge nicht mitten auf die Straße geschippt werden, sondern am Straßenrand aufgetürmt werden.
Die vollständige “Satzung über die Straßenreinigung und die Durchführung des Winterdienstes der Stadt Eisenach" finden Sie hier
Pressemitteilungen
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Veranstaltungen von: Samstag, 04.02.2012 - Mittwoch, 04.04.2012
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Kabarett "Sündikat Berlin"
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