Winterdienst

Winterdienst ist vorbereitet (v.l.): OB Matthias Doht, Amtsleiter Bolko Schumann und Mitarbeiter Rene Zschau

Seit 1. November und bis zum 31. März sind die Mitarbeiter des städtischen Amtes für Tiefbau und Grünflächen in Winterbereitschaft, um für schnee- und eisfreie Straßen und Gehwege zu sorgen.

Der Winterdienst erfolgt in der Regel zwischen 6 Uhr und 22 Uhr, samstags, sonntags und feiertags eingeschränkt von 8 Uhr bis 20 Uhr. Dabei beginnen die ersten Einsätze bereits um 4 Uhr, damit bereits vor Beginn des Berufsverkehrs in den Morgenstunden das Haupt-Straßennetz bereits gestreut ist. Die Straßen werden dabei nach einem festgelegten Plan befahren. Die Reihenfolge richtet sich nach der Bedeutung der jeweiligen Straße: So haben Bundesstraßen und Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Vorrang, bevorzugt betreut werden ebenfalls die Straßen, auf denen Busse verkehren.
Festgelegt sind die Routen der Räum- und Streufahrzeuge in Tourenplänen. Diese Pläne umfassen insgesamt rund 335 Kilometer und damit knapp zwei Drittel des gesamten Straßennetzes in der Stadt und in den Ortsteilen. Wer wissen will, ob seine Straße im Räumplan enthalten ist: Die Übersicht mit den Straßen, die per Schneepflug geräumt werden, kann im Bürgerbüro am Markt 22 und hier auf dieser Seite (unten) eingesehen werden.

Der Winterdienst auf den städtischen Straßen wird mit drei Fahrzeugen des Bauhofs und drei Fahrzeugen von externen Firmen abgesichert. Die Lkw, auf denen insgesamt 12 Beschäftigte in Wechselschicht fahren, sind für den Winterdienst bereits aufgerüstet, um im Bedarfsfall kurzfristig eingesetzt werden zu können.
Entlang der städtischen Grundstücke kommt die Stadt außerdem ihre Anliegerpflicht nach, hier werden die Gehwege von Hand gestreut oder mit Kleingeräten geräumt. Dafür sind weitere 45  Mitarbeiter im Schichtdienst unterwegs auf neun festgelegten Touren und im Bereich der Schulen und Kindergärten im gesamten Stadtgebiet. Unterstützt werden sie von drei weiteren Vertragspartnern der Stadt.

Beim Amt für Tiefbau und Grünflächen sind derzeit 600 Tonnen Streusalz in der Salzhalle eingelagert, hinzu kommen knapp 80 Tonnen Sand, um die Gehwege bei Glätte per Hand abzustumpfen. Außerdem werden in den nächsten Wochen 78 Streukästen an den Straßen mit Splitt aufgefüllt, der zum punktuellen Streuen der Straßen bei akuter Glätte dient.

Damit der Schneepflug durchkommt: Parkverbote beachten!

Die Stadt bittet alle Autofahrer, beim Parken insbesondere im Südviertel die vorgeschriebene Mindestbreite der Straße von drei Metern frei zu lassen, da sonst die Räumfahrzeuge diese Straßen nicht befahren können. Im Besonderen ist vom 1. November bis zum 31. März auf die eigens eingerichteten Halteverbote zu achten. Da der Winterdienst bereites um 4 Uhr beginnt, kann bei Behinderungen durch über Nacht parkende Fahrzeuge am Straßenrand an den betreffenden Stellen nicht geräumt werden. Aufgrund der Tourenplanung ist ein späterer Einsatz an diesen Stellen nur schwer möglich, teilweise können diese Straßen dann erst am Folgetag wieder angefahren werden. Zur Durchsetzung der Parkverbote, speziell in den frühen Morgen- und späten Abendstunden, begleiten Mitarbeiter aus dem Ordnungsamt die Winterdienstler auf ihren Touren.

Winterdienst - Räumpläne

Information der Stadtverwaltung zum Straßenwinterdienst

„Die Gemeinden haben im übrigen die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, ...“ (Thüringer Straßengesetz vom 7. Mai 1993 § 49). Dies bedeutet, dass keine generelle Pflicht zum Straßenwinterdienst besteht. Autofahrer haben sich auf die winterlichen Straßenverhältnisse einzustellen und ihr Fahrzeug entsprechend auszurüsten.

In der Stadt Eisenach inclusive ihrer Ortsteile gelten folgende Festlegungen. Der Straßenwinterdienst wird durchgeführt auf:

 

 klassifizierten Straßen
 Straßen, auf denen Buslinien verkehren
 Straßen mit überörtlichem Ausflugsverkehr
 Straßen, welche durch die vorgenannten Kriterien eine sinnvolle Verbindung
darstellen.

Auf der Grundlage festgelegter Tourenpläne wird der Winterdienst im Stadtgebiet durchgeführt. Nachstehende Straßen sind Bestandteil dieser Tourenpläne:   

 

Adam-Opel-Straße

Am Lutzenborn 

An der Göpelskuppe

Alexanderstraße

Am Ofenstein

An der Karskuppe

Alfred-Markwitz-Straße

Am Ramsberg

An der Madel

Altstadtstraße

Am Wartenberg

An der Schule

Alte Poststraße

Am Weihersbach

An der Tongrube

Amalienstraße 

Am Weinberg

Auestraße (Brücke)

Amrastraße

Am Schlößchen

Auf dem Ufer

Am Gebräun 

An den Teichen

Augustastraße

Am Grundbach

An den Köpfen

August-Bebel-Straße  

Am Hainstein

An der Eiche

August-Rudloff-Straße 

An Honert

An der Feuerwache

Bahnunterführung Rothenhof

Georgenstraße

Langensalzaer Straße  

Bahnhofstraße

Gewerbegebiet Stedtfeld 

Lauchröder Straße

Barfüßerstraße

Gewerbegebiet Stregda

Lerchenberger Straße

Baumgartenstraße

Goethestraße

Löberstraße

Beethovenstraße

Goldschmiedenstraße

Luisenstraße

Blaubeerweg

Gothaer Straße

Lutherstraße

Bleichrasen

Grabental 

Bornstraße

Grenzweg (westl. Seite)

Madelunger Straße  

Burgstraße

Grimmelgasse

Marienstraße 

 

Mariental 

Clemdastraße 

Hainweg 

Markt

Clemensstraße 

Hauptstraße

Max-Kürschner-Straße  

 

Herleshäuser Straße

Mittelshofer Weg  

Denkmalplatz

Heinrich-Zieger-Straße

Mühlstraße

Domstraße

Heinrich-Heine-Straße 

Mühlhäuser Chaussee

Dorfstraße

Heinrich-Ehrhardt-Platz

Mühlhäuser Straße

Dr.-Gerhard-Hasse-Straße

Herrenmühlenstraße

Müllerstraße

Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße

Hohenlohe Straße

 

Dürrerhofer Allee/Gewerbegeb.

Hörscheler Straße 

Naumann-Straße

Hötzelsrodaer Straße

Nebestraße

Ebertstraße

Hospitalstraße

Nessetalstraße

Eichrodter Weg

 

Nicolaistraße

Eisenacher Straße

In den Baumgärten

 

Eisenacher Weg

In der Flur

Oberlandstraße

Elsa-Brandström-Allee

In der Grafschaft

Okenstraße

Emilienstraße

In der Höll

Oppenheimstraße

Ernst-Böckel-Straße

Jägergasse

Otto-Speßhardt-Straße 

Erich-Honstein-Straße

Johannisplatz

 

Ernst-Thälmann-Straße

Johannisstraße

Palmental 

Johannistal

Pfarrberg

Felsenkellerweg

J.-Seb.-Bach-Straße

Ph.-Kühner-Straße

Frankfurter Straße

J.-Falk-Straße

Predigergasse (Unt./Ob.) 

Frauenberg

J.-Lippold-Straße 

Predigerplatz

Frauenplan

K2a / K3

 

Friedenstraße

Karl-Marx-Straße 

Querstraße/Karlstraße

Friedhofstraße

Karolinenstraße

Friemarstraße

Kapellenstraße

Ramsborn

Friesstraße 

Kasseler Straße

Rennbahn 

Fischweide

Katharinenstraße

Rennsteigstraße 

Fritz-Koch-Straße

Kentelsgasse

Ringstraße

Kirchstraße

Rödigerstraße

Gabelsberger Straße

Kleehof

Roeseplatz 

Gaswerkstraße

Klosterweg

Rothenhof

Gefielde

Kurstraße

Rothenhofer Weg

 

Karlsplatz 

 

Siebenbornstraße

Stregdaer Allee 

Waisenstraße

Schäfersborn

Stresemannstraße

Waldstraße 

Schillergasse

Spichraer Straße

Wartburgallee 

Schillerplatz

Wartburgauffahrt

Schillerstraße

Tiefenbacher Allee

Warthaer Straße

Schloßberg

Theaterplatz

Weimarische Straße

Schmelzerstraße 

Trenkelhofer Straße 

Wernickstraße 

Schützenstraße 

 

Westplatz 

Sommerstraße 

Überm Gänsetal 

Windmühlenweg 

Sophienstraße

Über dem Teich 

Wittigstraße

Spickenstraße 

Uferstraße 

Wohngebiet Wartburgblick 

Stedtfelder Straße 

Unterlandstraße 

Wolfsberg 

Steingasse 

 

Wydenbrugkstraße

Stöhrstraße 

Wachholderweg

Zeppelinstraße

 

Entsprechend der Tourenpläne werden einzelne Straßenzüge nur teilweise im Winterdienst befahren. Einige Straßen im Stadtgebiet werden nur in den Bereichen mit entsprechendem Busverkehr beräumt. Diese Regelung bezieht sich auch auf die Wochenenden und Feiertage. 

Alle nicht genannten Straßen werden von der Stadtverwaltung nicht in festen Tourenplänen in den Winterdienst einbezogen. Bei Extremwetterlagen werden jedoch zur Sicherstellung der Erreichbarkeit und der Entsorgung auch diese Straßen gelegentlich geräumt. Ein Anspruch auf wiederholten, regelmäßigen Winterdienst in diesen Bereichen ergibt sich daraus allerdings nicht.

 

Räum- und Streupflicht der Bürger

Anlieger müssen entlang ihrer Grundstücke der Räum- und Streupflicht nachkommen. Gehwege und Zugänge zu Überwegen, Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang müssen von Schnee freigehalten und bei Schnee- und Eisglätte gestreut werden.
Insgesamt muß laut der entsprechenden städtischen Satzung am Grundstück ein 1,25 Meter breiter Streifen zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang geräumt werden. Bei Eisglätte ist der gesamte Gehweg zu streuen. In Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen ist ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg zu räumen und zu streuen.
Diese Pflichten gelten in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Bei Schneefall muß jeweils unverzüglich geräumt werden.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren die Einhaltung der Räumpflicht im Rahmen ihres Außendienstes. Die Grundstücksbesitzer werden gegebenfalls per Handzettel auf ihre Pflicht hingewiesen. Wer die Aufforderung, seiner Räumpflicht nachzukommen, ignoriert, muß mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Der Schnee von den Gehwegen soll wegen der Arbeit der Schneepflüge nicht mitten auf die Straße geschippt werden, sondern am Straßenrand aufgetürmt werden.

Die vollständige “Satzung über die Straßenreinigung und die Durchführung des Winterdienstes der Stadt Eisenach" finden Sie hier

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Veranstaltungen von: Samstag, 04.02.2012 - Mittwoch, 04.04.2012

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Altstadtführung
Samstag, 04.02.2012
10:30 - 12:00
Kategorie: EISENACH, TOURISMUS
Veranstaltungsort: Innenstadt Eisenach
Auf den Spuren M. Luthers, J.S. Bachs, der Heiligen Elisabeth und historischer Ereignisse, Dauer: 1,5-2 Std., Treffpunkt: Touristinformation am Markt (Stadtschloss), Preis pro Person: 6,50 €, Kinder bis 12 Jahre sind kostenfrei.
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Kabarett "Sündikat Berlin"
Samstag, 04.02.2012
19:30 - 21:30
Kategorie: EISENACH, TOURISMUS
Veranstaltungsort: Landestheater Eisenach
VOLLDAMPF-"ANGELADORIA" oder RETTE SICH WER KANN Humor,Berliner Herz und Schnauze,viel Musik Tickets:Theaterkasse 03691/256219 Tourist-Info 03691/792323

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