KULTURFONDS ENERGIE: HILFEN FÜR DIE KUNST UND KULTUR

Angesichts der zu erwartenden hohen Energieabrechnungen gibt es einen Hoffnungsschimmer: Der Bund wird einen nicht unerheblichen Teil der im öffentlichen Raum verbrauchten Energiekosten im Bereich Kunst und Kultur übernehmen. Für den Mehrbedarf muss lediglich ein Antrag bei der Thüringer Staatskanzlei (TSK) gestellt werden. Das kann auch rückwirkend geschehen. Somit stehen für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 Mittel zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende zu unterstützen. Eine Antragsstellung soll ab 1. April 2023 möglich sein.

 

Sowohl öffentliche als auch privatwirtschaftliche Akteur*innen können den Kulturfonds Energie des Bundes in Anspruch nehmen. Dabei können öffentliche Kultureinrichtungen bis zu 50 Prozent der Mehrbedarfe beantragen, privatwirtschaftliche bis zu 80 Prozent. Dies betrifft Kosten für Gas, Fernwärme und Strom.

 

„Zu beachten ist, dass zunächst das Einsparziel von 20 Prozent realisiert wird und die Mehrkosten nur anteilig übernommen werden“, teilte die Staatskanzlei mit. Über Anträge, die in Thüringen gestellt werden, entscheidet die Staatskanzlei gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt, welches die Anträge prüft.

 

Der förderfähige Mehrbedarf bei Kultureinrichtungen wird aus der Differenz der jeweils aktuellen Energiekosten für 80 Prozent des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 Prozent des historischen Verbrauchs ermittelt. Somit wird ein Einsparziel von 20 Prozent berücksichtigt. Auf der Seite der TSK finden Sie weitere Informationen.

 

Am 16. Februar informierten Vertreter*innen der Länder gemeinsam mit Gästen der Bundesregierung während der Auftakt-Infosession über den „Kulturfonds Energie des Bundes“ und beantworteten Fragen in einer bundesweiten, digitalen Infosession.

 

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