
Willkommen im Leben
Medizinische Versorgung für Ihr Kind
Die Kinderärztin oder der Kinderarzt ist eine wichtige Ansprechperson in den ersten Lebensjahren Ihres Kindes.
Durch die Vorsorgeuntersuchung wird regelmäßig die Entwicklung Ihres Kindes im Blick behalten. Bei Bedarf können so bei Unregelmäßigkeiten mit Ihnen gemeinsam weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen veranlasst werden.
Des Weiteren werden Sie zu medizinischen Themen, wie Impfempfehlungen, Ernährung und Fördermöglichkeiten für Ihr Kind informiert.
Eine Auskunft über niedergelassene Kinderärztinnen und Kinderärzte in der Stadt erhalten Sie über die Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen/ Kinderschutz.
Sollte Ihr Kind eine stationäre medizinische Versorgung benötigen kann Ihnen in der Kinderklinik „Dr. Siegfried Wolff“ geholfen werden, auch die Westthüringische Kinderschutzambulanz ist über die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin erreichbar.
Ansprechpartner vor Ort
St. Georg Klinikum gGmbH
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin „Dr. Siegfried Wolff“
Ernst-Thälmann-Straße 94
99817 Eisenach
03691/ 698 2601
Elternzeit und Elterngeld
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Sie bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstages Ihres Kindes übertragen. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Die Elternzeit muss sieben Wochen vor Antritt bei dem Arbeitgeber angemeldet werden, wenn diese unmittelbar an die Geburt beziehungsweise der Mutterschutzfrist anschließen soll. Die Eltern können sich die Elternzeit teilen.
Während der Elternzeit kann Bundeselterngeld bezogen werden, wenn Mütter und Väter aufgrund der Betreuung und Erziehung ihres Kindes nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen können. Elterngeld erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbständige, Hausfrauen und Hausmänner, Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern können auch Adoptiveltern sowie in Ausnahmefällen Verwandte bis dritten Grades Elterngeld beziehen. Es wird unter Basiselterngeld und ElterngeldPlus unterschieden. Dadurch soll eine bessere Vereinbarkeit zwischen Teilzeitarbeit und Elternzeit ermöglicht werden. Das Elterngeld fängt den Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes zu 65 bis 100 Prozent auf. In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hatte. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro.
Ansprechpartner vor Ort

03691/ 670-770
03691/ 670-792
Beratungsangebote für Eltern
Bei der Stadtverwaltung Eisenach ist Ihr erster Ansprechpartner das Jugendamt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie und geben Ihnen Hinweise, welche Stellen Sie für weitere Unterstützungsmöglichkeiten ansprechen können.
Des Weiteren stehen Ihnen als Eltern Beratungsangebote freier Träger unter anderem zu den Themen Elternschaft, kindliche Entwicklung und Förderung sowie Kurberatung und Krabbelgruppen oder Freizeitaktivitäten mit Säuglingen und Kleinkindern zur Verfügung.
• Beratungszentrum der Diako Thüringen gGmbH
• Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle der AWO AJS gGmbH
• Interdisziplinäre Frühförderstelle der Lebenshilfe Eisenach und Wartburgkreis e.V.
• Heilpädagogische Frühförderung Babara Morscheck
• Ambulant Mobile Frühförderung der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH
• Familienentlastender Dienst für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH
• Elternschule des St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH
Des Weiteren können Sie sich an folgende Beratungsstellen im Stadtgebiet wenden.
• Schuldnerberatungsstelle der AWO AJS gGmbH
• Suchtberatung Diako Thüringen gGmbH
• Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
Finanzielle Leistungen für Eltern
Mit der Geburt eines Kindes verändert sich die finanzielle Situation innerhalb der Familie erheblich. Um alle Ausgaben bestreiten zu können, gibt es verschiedene staatliche Leistungen, die Sie beantragen können.
Kindergeld
Kindergeld können alle Eltern erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Es handelt sich um eine Leistung, die einkommensunabhängig ausgezahlt wird. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Der Antrag muss schriftlich bei der Familienkasse eingereicht werden.
Kindergeldzuschlag
Wenn Sie über ein geringes Familieneinkommen verfügen und weder Arbeitslosengeld II noch Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen, können Sie zusätzlich zu dem Kindergeld einen Kindergeldzuschlag beantragen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes-Familienministeriums.
Ansprechpartner vor Ort
Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen
Werner-Seelenbinder-Straße
98529 Suhl
0800/ 455 5530
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende Eltern können einen Unterhaltsvorschuss für ihr Kind erhalten, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Kindesunterhalt zahlt. Hierbei ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils unerheblich. Der Unterhaltsvorschuss wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bei vorliegenden Voraussetzungen gezahlt.
Ansprechpartner vor Ort

03691/ 670-765
03691/ 670-769
03691/ 670-788
Bildung- und Teilhabepaket
Familien, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag erhalten, können für ihre Kinder „Leistungen zur Bildung und Teilhabe“ am sozialen und kulturellen Leben beantragen. Dazu gehört die finanzielle Unterstützung für Sport-, Spiel-, Krabbelgruppen oder andern Eltern-Kind-Angeboten.
Außerdem können Zuschüsse für die Mittagsverpflegung oder für gemeinsame Ausflüge in der Kindertageseinrichtung in Anspruch genommen werden.
Ansprechpartner vor Ort

03691/ 670-435
03691/ 670-437
Kindertagesbetreuung
Gute Betreuung und Förderung von Kindern in den ersten Lebensjahren sind wichtige Bausteine für einen erfolgreichen Start ins Leben. Die Stadt Eisenach bietet Eltern hier ein breitgefächertes Angebot von Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Kindertagespflege im Stadtgebiet. Ab dem ersten Geburtstag des Kindes besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Für die Betreuung Ihres Kindes werden innerhalb der Kindertageseinrichtungen Betreuungsgebühren sowie Essensgeld erhoben. Bei einem geringen Einkommen kann das Jugendamt den Elternbeitrag teilweise oder ganz übernehmen.
Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag, können einen Zuschuss zum Essensgeld über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Wenn Sie einen Kindertagesbetreuungsplatz in Anspruch nehmen möchten, können Sie diesen beim Jugendamt beantragen. Die Antragsformulare erhalten Sie über das Bürgerbüro oder direkt beim Jugendamt. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung.
Ansprechpartner vor Ort

03691/ 670-770
03691/ 670-166