
Rechnungsprüfungsamt
Dem Rechnungsprüfungsamt sind gesetzliche Aufgaben und Befugnisse durch die Thüringer Kommunalordnung zugewiesen. Es ist unter anderem zuständig für die Prüfung der Jahresrechnungen, für die Kassenprüfung sowie die Prüfung der Einhaltung von Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Zu den Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes gehört auch die Prüfung der Betätigung der Stadt in privatrechtlichen Unternehmen und in Zweckverbänden.