Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 50 »Sondergebiet Windenergie am Reitenberg« Neukirchen
hier: erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum zweiten (2.) Entwurf des Bebauungsplanes
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 05.07.2023 wurde mit Beschluss-Nr. StR/0660/2023 der zweite (2.) Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Im Beschluss wurde zudem festgelegt, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stellungnahmen ausschließlich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplanes und deren mögliche Auswirkungen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung soll gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) auf drei Wochen verkürzt werden.
Der Geltungsbereich der zweiten Änderung des Bebauungsplanes umfasst die dargestellten beiden Teilbereiche:


1.) Gemäß § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt die Veröffentlichung der Planungsunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der benachbarten Gemeinden im Internet.
Die zur wiederholten öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen zum zweiten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 »Sondergebiet Windenergie am Reitenberg« Neukirchen (Fassung Juli 2022) bestehen aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht, den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Untersuchungen bzw. Gutachten sowie der amtlichen Bekanntmachung. Die vorgenannten Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
in der Zeit vom Freitag, den 11.08.2023 bis einschließlich Freitag den 01.09.2023
durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Eisenach unter
https://www.eisenach.de/service/bekanntmachungen
zu jedermanns Einsicht bereitgestellt. Die Dauer der öffentlichen Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) auf drei (3) Wochen verkürzt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, Markt 22, 99817 Eisenach, in der 2. Etage, Flurbereich/ Schaukästen:
in der Zeit vom Freitag, den 11.08.2023 bis einschließlich Freitag, den 01.09.2023
und können dort nach vorheriger Terminvereinbarungunter der Telefonnummer 03691/ 670 524 oder per E-Mail: stadtentwicklung(.a-t.)eisenach.de zu den Sprechzeiten:
Montag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach individueller Vereinbarung eingesehen werden.
2.) Folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind vorhanden:
Schutzgut Menschen, menschliche Gesundheit
Immissionsschutz/Immissionsüberwachung
Einhaltung der Orientierungswerte nach DIN 18005 Teil 1 (Lärmschutz im Städtebau) und Schattenwurf
- Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vom 07.10.2021
- Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Eisenach vom 04.10.2021
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt:
Artenschutz, Eingriffs- und Ausgleichsregelung: Hinweise auf die zu erarbeitenden artenschutzrechtlichen Prüfungen, Eingriffsregelung im nachfolgenden Genehmigungsverfahren
- Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz vom 06.10.2021
- Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Eisenach vom 08.10.2021
Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer (Fließgewässer): Gewässerquerungen bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung
- Stellungnahme der unteren Wasserbehörde der Stadt Eisenach vom 08.10.2021
Schutzgut Kulturelles Erbe, sonstige Sachgüter- und Sachgüter:
Umgebungsschutz für Denkmale: Kulturdenkmale mit Raumwirkung sind von der Bauleitplanung betroffen
- Stellungnahme des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) vom 06.10.2022
- Beitrag des TLDA zum Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen zur Berücksichtigung der Betroffenheit der Wartburg – gutachterliche Stellungnahme
- Visualisierung der Windenergieanlagen im Rahmen des Umweltberichtes
Während der Auslegungsdauer können gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) von jedermann Anregungen, jedoch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des zweiten Entwurfs, vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch und können zusätzlich auf dem Postweg an die Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, Fachgebiet Stadtplanung, PF 101462, 99804 Eisenach oder per E- Mail: stadtentwicklung@eisenach.de gesendet werden. Die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift ist nach telefonischer Vereinbarung außerdem möglich (Telefonnummer 03691/ 670 503, -524).
Es wird ferner gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Eisenach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Mit der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und bis zur Rechtskraft/Bestandskraft der Satzung gespeichert. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen.
i. V.
Christoph Ihling
Bürgermeister
Anlagen
Bebauungsplan Begründung (Teil I)
Bebauungsplan Planzeichnung mit Textfestsetzung
Bebauungsplan Umweltbericht (Teil II)
Beitrag TLDA-Gutachten tlda wartburg (06.10.2021)
Bekanntmachung förml. Beteiligung (10.08.2023)
Stellungnahme AG Artenschutz (06.10.2021)
Stellungnahme AG Artenschutz (10.01.2023)
Stellungnahme Eisenach UIB (04.10.2021)
Stellungnahme Eisenach UNB (08.10.2021)
Stellungnahme Eisenach UWB (08.10.2021)
Stellungnahme LRA WAK (13.01.2023)
Stellungnahme Thü LA Denkmalpflege (06.10.2021)
Stellungnahme Thü LA Denkmalpflege (13.01.2023)
Stellungnahme TLUBN (07.10.2021)
Stellungnahme TLUBN (09.01.2023)
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Kerstin Menge
Markt 22
99817 Eisenach
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