Amtliche Bekanntmachung der Stadt Eisenach Flächennutzungsplan [FNP]: 1. Änderung

Entwurf der 1. Änderung des FNP zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 1, 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

 

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 13.09.2022 wurde mit Beschluss-Nr.: StR/0525/2022:

der Entwurf zur Auslegung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Träger öffentlicher Belange zum Entwurf nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

 

1.) Gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) erfolgt die Veröffentlichung der vollständigen Planungsunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden  während der Corona- Pandemie im Internet.

Der zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung Juli 2022, bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht), die amtliche Bekanntmachung, die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die umweltbezogenen Untersuchungen/ Gutachten werden zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange  gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB

 

in der Zeit von Montag, d. 21.11.2022 bis einschließlich Freitag, d. 23.12.2022

 

durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Eisenach zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG erfolgt als zusätzliches Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in der Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, Markt 22, 99817 Eisenach, in der 2. Etage, Flurbereich/ Schaukästen:

 

in der Zeit von Montag, d. 21.11.2022 bis einschließlich Freitag, d. 23.12.2022

 

nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefonnummer 03691 670-514 oder per E-Mail) zu den Sprechzeiten:

 

Montag            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag          9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag             9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

sowie nach individueller Vereinbarung. An einem Termin können im Regelfall bis zwei Personen teilnehmen.

 

2.) Folgende Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sind vorhanden:

Aussagen für Flurstück- Nr. 2678/14 (Geltungsbereich) und westlich hieran angrenzendes Flurstück- Nr. 2688/ 24, Flur 43 (bzgl. Schutzgüter: Boden/ Wasser- Grundwasser/ Oberflächenwasser):

 

Schutzgut Boden:

Geologische Standortsituation,Schichtenaufbau: detaillierte Schichtenverzeichnisse; Gefährdungsabschätzung/ belastete Bodenbereiche: vorhandene Schadstoffe, Ablagerungen/ Auffüllungen mit bodenfremden Stoffen; Darstellung/ Abschätzung beeinträchtigter Bodenfunktionen; Darstellung der Kontaminationssituation, Prüfberichte zu Probennahmen; Leitbodenformen, Baugrund, Bodenluft: Probenahmeprotokolle; Auswirkungen der Planung;

  • Stellungnahmen des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)/ Referat 75- Bodenschutz, Altlasten vom 10.04.2019 und 23.06.2021 zur Altlastenthematik,
  • Stellungnahme des Landratsamtes Wartburgkreis/ Untere Bodenschutzbehörde vom 18.02.2022 zur Altlastenthematik,

 

Schutzgut Wasser

(Grund- und Oberflächenwasser):

Beschreibung: hydrogeologische und hydrologische Standortsituation,

Grundwasser: Messstellenverzeichnis, Grundwasserführung, Vorbelastung/ Schadstoffbelastung, Darstellung der gegenwärtigen Kontaminationssituation, Schichtenverzeichnisse, Probeentnahmeprotokolle,  Auswirkungen der Planung;

(Hochwasserschutz): Überschwemmungsgebiet der Hörsel; Aussagen zum Hochwasserschutz entlang der Hörsel/ geplante Maßnahmen/ technische Anlagen; Ziele;  Auswirkungen/ Berücksichtigung bei Planung;

 

Schutzgut Klima/ Luft:

klimatische Verhältnisse, Vorbelastung, Auswirkungen/ Planung; Bodenluft (siehe Schutzgut Boden)

 

Schutzgut Pflanzen:

Biotoptypenkartierung/ Bewertung, Bestandsbeschreibung, Gehölzbestand; Auswirkungen der Planung, Eingriffsbilanzierung;

 

Schutzgut Tiere:

Fledermäuse: Arteninventar, Schutzstatus, Flugverhalten, Jagdreviere, Quartiere; Vögel: Arteninventar,  Insekten: Arteninventar/ Schutzstatus (Ödlandschrecke), Auswirkungen der Planung: artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen;

 

Schutzgut Mensch:

(Immissionen/ Lärm:)Aussagen zu Vorbelastung durch Verkehrslärm (Straßen), Schienenverkehrsgeräusche und Gewerbelärm; Betrachtung zum Immissionsschutz (Lärmschutzmaßnahmen); dbzgl. Prognosebetrachtung;

Prognosebetrachtung/ Sportanlagengeräusche und Veranstaltungsbetrieb für das Darstellungsbeispiel: Anlage für sportliche und kulturelle Zwecke- [Sport- und Veranstaltungshalle]; prognostische Beurteilung der Geräuschsituation f. Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs- und Gewerbegeräusche sowie Parkplatzgeräusche (für o. g. Darstellungsbeispiel)

Betrachtung zur Festsetzung der flächenbezogenen Schallleistungspegel (Übernahme der bestehenden Lärmkontingentierung)

 

Schutzgut Kultur- und Sachgüter: zwei denkmalgeschützte Bauwerke (ehemalige Industriehalle „O1“; Vereinsgebäude „O5“;

 

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Diese können auf dem Postweg an die Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, Fachgebiet Stadtplanung, PF 101462, 99804 Eisenach oder per E- Mail: stadtentwicklung@eisenach.de gesendet werden. Die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift ist nach telefonischer Vereinbarung möglich (Telefonnummer 03691/ 670 503, -514).

 

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Mit der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und bis zur Rechtskraft/Bestandskraft der Satzung gespeichert. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen.

 

 

Katja Wolf                                                                 

Oberbürgermeisterin

Übersichtslageplan

„Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eisenach ist Voraussetzung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1  „AWE- Stammwerk“.

Bebauungspläne sind gemäß dem Entwicklungsgebot in § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan weist gegenwärtig eine Sondergebietsfläche Möbel/ Kultur aus.

Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ ist es, eine Gewerbegebietsfläche anstelle der gegenwärtig festgesetzten Sondergebietsfläche für Möbel/ Kultur auszuweisen.

Ausgehend von der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ ist somit der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.“

 

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