Amtliche Bekanntmachung der Stadt Eisenach Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 50 »Sondergebiet Windenergie am Reitenberg« Neukirchen

hier: Entwurf des Bebauungsplanes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 1, 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

 

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 13.09.2022 wurde mit Beschluss-Nr. StR/0527/2022 der Entwurf zur Auslegung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Übersichtslageplan: Geltungsbereich, bestehend aus Teilbereich 1 und 2 (TB 1/ TB 2- Ausgleichsfläche)

1.) Gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) erfolgt die Veröffentlichung der vollständigen Planungsunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden während der Corona- Pandemie im Internet.

Der zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 »Sondergebiet Windenergie am Reitenberg« Neukirchen (Fassung Juli 2022, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht), die amtliche Bekanntmachung, die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die umweltbezogenen Untersuchungen/Gutachten werden zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB

 

in der Zeit von Montag, den 21.11.2022 bis einschließlich Freitag, den 23.12.2022

 

durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Eisenach gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG erfolgt als zusätzliches Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in der Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, Markt 22, 99817 Eisenach, in der 2. Etage, Flurbereich/ Schaukästen:

 

in der Zeit von Montag, d. 21.11.2022 bis einschließlich Freitag, d. 23.12.2022

 

nach vorheriger Terminvereinbarung(Telefonnummer 03691 670-524 oder per E-Mail) zu den Sprechzeiten:

 

Montag            09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag     09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag             09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

sowie nach individueller Vereinbarung. An einem Termin können im Regelfall biszwei Personen teilnehmen.

 

2.) Folgende Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sind vorhanden:

 

Schutzgut Menschen, menschliche Gesundheit

Immissionsschutz/Immissionsüberwachung

Einhaltung der Orientierungswerte nach DIN 18005 Teil 1 (Lärmschutz im Städtebau) und Schattenwurf

 

  • Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vom 07.10.2021
  • Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Eisenach vom 04.10.2021

 

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt:

Artenschutz, Eingriffs- und Ausgleichsregelung: Hinweise auf die zu erarbeitenden artenschutzrechtlichen Prüfungen, Eingriffsregelung im nachfolgenden Genehmigungsverfahren

 

  • Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz vom 06.10.2021
  • Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Eisenach vom 08.10.2021

 

Schutzgut Wasser

Oberflächengewässer (Fließgewässer): Gewässerquerungen bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung

 

  • Stellungnahme der unteren Wasserbehörde der Stadt Eisenach vom 08.10.2021

 

Schutzgut Kulturelles Erbe, sonstige Sachgüter- und Sachgüter:

Umgebungsschutz für Denkmale: Kulturdenkmale mit Raumwirkung sind von der Bauleitplanung betroffen

 

  • Stellungnahme des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) vom 06.10.2022
  • Beitrag des TLDA zum Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen zur Berücksichtigung der Betroffenheit der Wartburg – gutachterliche Stellungnahme
  • Visualisierung der Windenergieanlagen im Rahmen des Umweltberichtes

 

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Diese können auf dem Postweg an die Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, Fachgebiet Stadtplanung, PF 101462, 99804 Eisenach oder per E- Mail: stadtentwicklung@eisenach.de gesendet werden. Die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift ist nach telefonischer Vereinbarung möglich (Telefonnummer 03691/ 670 503, -524).

 

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan  unberücksichtigt bleiben können.

 

Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Mit der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und bis zur Rechtskraft/Bestandskraft der Satzung gespeichert. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen.

 

 

 

Katja Wolf                                                                

Oberbürgermeisterin

Planunterlagen zum Entwurf

Planzeichnung

Begründung zum Entwurf

Umweltbericht

 

Schutzgut Menschen, menschliche Gesundheit

Immissionsschutz/Immissionsüberwachung

Einhaltung der Orientierungswerte nach DIN 18005 Teil 1 (Lärmschutz im Städtebau) und Schattenwurf

 

 

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt:

Artenschutz, Eingriffs- und Ausgleichsregelung: Hinweise auf die zu erarbeitenden artenschutzrechtlichen Prüfungen, Eingriffsregelung im nachfolgenden Genehmigungsverfahren

 

 

Schutzgut Wasser

Oberflächengewässer (Fließgewässer): Gewässerquerungen bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung

 

 

Schutzgut Kulturelles Erbe, sonstige Sachgüter- und Sachgüter:

Umgebungsschutz für Denkmale: Kulturdenkmale mit Raumwirkung sind von der Bauleitplanung betroffen

 

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