Gemeindliche Entwicklungskonzepte (GEK)

Ein Gemeindliches Entwicklungskonzept (GEK) stellt ein informelles Planungsinstrument dar. Die Erstellung eines GEK`s bildet die Grundvoraussetzung um Förderungen der Dorferneuerung beantragen zu können. Das Konzept bietet als zukunftsgerichtetes Planungs- und Steuerungsinstrument einen ortsübergreifenden und ganzheitlichen Ansatz und beschäftigt sich mit dem breiten Themenspektrum der Dorfentwicklung. 


Entsprechend der „Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen“ (FR ILE/REVIT) vom 17.04.2018 des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ist die Erstellung eines GEK´s förderfähig und wird wie folgt beschrieben: „Förderfähig ist die Erarbeitung von kleinräumigen und gemeindlichen Entwicklungsplanungen in ländlichen Gemeinden zur Erhaltung und Gestaltung des ländlichen Charakters und der Verbesserung der Lebensqualität unter der besonderen Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme“.
Das Gemeindliche Entwicklungskonzept soll als konzeptionelle Grundlage die Entwicklungsprozesse auf der Ortsteilebene betrachten und durch den ganzheitlichen Ansatz eine strategische und planerische Grundlage für die Zukunftsfähigkeit der Ortsteile im ländlichen Raum bilden.


Die Konzepte müssen sich an den übergeordneten Zielen und Zwecken der EU, des Bundes und des Landes ausrichten und sind mit den übergeordneten und ggf. bereits vorliegenden Planungen abzustimmen. Die Erarbeitung des Konzeptes basiert grundlegend auf der Mitwirkung der Bürger vor Ort. Gemeinsam mit einem Planungsbüro, der Stadtverwaltung und den engagierten Bürgern aus dem jeweiligen Ort wird in der anderthalb jährigen Phase, von Antragstellung bis hin zur Einreichung, das Konzept erarbeitet.


Die Erarbeitung und Einreichung des Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes ist Grundlage für eine Antragstellung auf Anerkennung als Förderschwerpunkt. Wird eine Region als Förderschwerpunkt anerkannt, können in einem Förderzeitraum von 5 Jahren kommunale und private Maßnahmen gefördert werden.


Die Anerkennung als Förderschwerpunkt ist allerdings noch keine Garantie, dass die im Konzept erarbeiteten Projekte auch wirklich gefördert werden. Jährlich sind fristgemäß entsprechende Anträge zu den Einzelmaßnahmen zu stellen und die entsprechenden Unterlagen beim Fördermittelgeber einzureichen. Über die im Konzept enthaltenen kommunalen Maßnahmen ist somit jährlich gemeinsam mit den entsprechenden Fachämtern der Stadtverwaltung und dem Dorferneuerungsbeirat neu zu entscheiden und die entsprechende Antragstellung vorzubereiten.

Gemeindliches Entwicklungskonzept für den Ortsteil Neukirchen

 

Die Stadt Eisenach hat im Januar 2016 den Antrag zur Förderung der Erstellung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes (GEK) für den Ortsteil Neukirchen beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung in Meiningen gestellt. Nach einem positiven Zuwendungsbescheid im Mai 2016 wurde bis Ende Mai 2017 das Gemeindliche Entwicklungskonzept erstellt und beim Fördermittelgeber eingereicht. Im Oktober 2017 wurde der Ortsteil Neukirchen als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung anerkannt.

 

Nähere Informationen zur Förderung von privaten Vorhaben im Ortsteil Neukirchen sowie das Gemeindliche Entwicklungskonzept für den Ortsteil Neukirchen finden Sie hier.

 

Bei Fragen steht die Abteilung Stadtplanung gern zur Verfügung (Mail, Tel. 03691/ 670-516).


Gemeindliches Entwicklungskonzept für die westlichen Ortsteile Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen

Im Januar 2017 hat die Stadt Eisenach für die Region der westlichen Ortsteile Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen einen Antrag zur Förderung der Erstellung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes (GEK) beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung in Meiningen eingereicht. Nach Erhalt des positiven Zuwendungsbescheides wurde das Gemeindliche Entwicklungskonzept von September 2017 bis Mai 2018 erarbeitet. Nach Einreichung des Konzeptes beim Fördermittelgeber wurde die Region der westlichen Ortsteile im Oktober 2018 als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung anerkannt.
Im Folgenden kann das Gemeindliche Entwicklungskonzept für die westlichen Ortsteile Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen eingesehen werden. Bei Fragen steht die Abteilung Stadtplanung gern zur Verfügung: Mail , Tel. 03691/ 670-516).

Nähere Informationen zur Förderung von privaten Vorhaben in den Ortsteilen Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen und die Unterlagen zur Antragstellung finden Sie verlinkt unter dem jeweiligen Ortsteil.

So erreichen Sie uns

Fachdienst Stadtentwicklung

Markt 22

99817 Eisenach

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