Was ist Korruption?

Das Bundeskriminalamt definiert Korruption als:

 

  • Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandates
  • zugunsten eines anderen
  • auf dessen Verlangen oder aus Eigeninitiative
  • zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten
  • mit Eintritt oder Erwartung eines Schadens oder Nachteils

               - für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder

               - für ein Unternehmen (in wirtschaftlicher Funktion).

 

Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme. Auch die zur Anbahnung solcher Handlungen getätigten „Anfütterungsversuche“ gehören zu den korruptiven Handlungen.

So erreichen Sie uns

Anti-Korruptionsbeauftragte

Susanne Klopfleisch
Markt 2 - Raum 216
99817 Eisenach
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