Kindeswohl steht an erster Stelle: Stadt unterzeichnet Vereinbarung mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe

Um Kinder und Jugendliche möglichst gut vor Gefahren zu schützen, werden zwischen der Stadt Eisenach und insgesamt 44 freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Damit werden nach dem In-Kraft-Treten des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 die bereits 2006 abgeschlossenen Vereinbarungen ersetzt.

 

Oberbürgermeisterin Katja Wolf und einige der freien Träger unterschrieben heute
(24. März) die Vereinbarung im Eisenacher Rathaus. Weitere freie Träger werden die Vereinbarung in den kommenden Tagen unterschreiben.
"Die freien Träger sind wichtige Kooperationspartner, wenn es darum geht Kindern und Jugendlichen schnell und kompetent zu helfen", sagte Oberbürgermeisterin Katja Wolf.

Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und freien Trägern zu organisieren und ein breit aufgestelltes Netzwerk aufzubauen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern.
Mit dem Abschluss der Vereinbarungen werden 45 Einrichtungen und eine Vielzahl von Diensten und Maßnahmen tangiert, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzogen oder ausgebildet werden.


Bei den Vereinbarungen geht es ganz konkret darum, wie Kinder und Jugendliche durch ein schnelles und abgestimmtes Handeln geschützt werden können, wenn sie gefährdet sind - sei es durch Vernachlässigung, Misshandlungen oder sexuellen Missbrauch.

In der Kooperationsvereinbarung sind insbesondere das Verfahren und die fallbezogene Zusammenarbeit geregelt, wenn Sozialarbeiter Anhaltspunkte erkennen, die auf eine Gefährdung des Kindes oder Jugendlichen (Kindeswohlgefährdung) hinweisen. Darüber hinaus ist festgelegt, wann und wer das Familiengericht in Gefährdungssituationen anruft, wer Inobhutnahmen durchführen kann und welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelten. 

 

Um das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und das Verfahren bei erkannten Anhalts-
punkten für Kindeswohlgefährdungen abzustimmen, können die freien Träger zum
Teil eigene, aber auch eine Liste von erfahrenen Fachkräften des Jugendamtes zurate ziehen. Diese Fachkräfte müssen unter anderem mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich des Kinderschutzes, rechtliche Kenntnisse und Kenntnisse zu Risiko- und Schutzfaktoren sowie Konflikt- und Praxisberatung vorweisen können. Zudem müssen sie persönlich geeignet sein und regelmäßig an fachspezifischen Fortbildungen teilnehmen. 

Die Kooperationsvereinbarungen stellen eine Selbstverpflichtung zur Zusammenarbeit dar; sie haben keinen rechtsverbindlichen Charakter.


Abgeschlossen werden die Kooperationsvereinbarungen zunächst mit:
der AWO Landesverband Thüringen e.V. und der AWO AJS gGmbH
dem ASB Eisenach e.V.
der Diako Westthüringen gGmbH und der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH
dem DRK Kreisverband Eisenach e.V.
dem Kreissportbund Eisenach e.V.