Unerwünschter Abriss im Sanierungsgebiet

Der Eigentümer des Gebäudes Katharinenstraße 152 wurde von der Stadtverwaltung gestern (13. Juli) mit einer Verfügung aufgefordert das Gesamtgebäude abzureißen. Es herrscht Einsturzgefahr; Teile des Gebäudes sind bereits eingestürzt. Bürgermeister Dr. Uwe Möller hat sich vor dieser schmerzhaften Entscheidung selbst ein Bild über die Situation verschafft. "Aber die Sicherheit für die Bürger und insbesondere die Schüler der angrenzenden Schule hat höchste Priorität", unterstreicht er die Abrissverfügung. 

Der Eigentümer der Gebäude Katharinenstraße 152/154 hat seit Jahren keine Bemühungen gezeigt, Sanierungsarbeiten am Gebäude auszuführen. Das Hinterhaus und den hinten liegenden Teil des Vorderhauses hatte die Stadt bereits im Rahmen einer Ersatzvornahme abreißen lassen. Auch für die neue Verfügung wird die Stadt wieder selbst tätig werden müssen, da der Eigentümer des Gebäudes der neuen Verpflichtung ebenfalls nicht nachkommen wird.

Beide Gebäude sind von baukultureller und insbesondere großer stadträumlicher Bedeutung für das Straßenbild. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt im Oktober 2014 Fördermittel aus dem Programm "Stadtumbau Sicherungsmaßnahmen" für die beiden Gebäude Katharinenstraße 152 und 154 beantragt. Das Land Thüringen stellte diese zum Ende des Jahres 2015 in Aussicht. Im Dezember noch besichtigten Mitarbeiter der städtischen Abteilung Stadtplanung mit dem Sanierungsbetreuer das Vorderhaus Katharinenstraße 152, da war der irreversible Verfall des Hintergebäudes bereits unübersehbar.

Der Versuch, die erheblichen Schäden im Vorderhaus mit den dringend erforderlichen Sicherungsmaßnahmen (mit Hilfe der in Aussicht gestellten Fördermittel) zu beseitigen, mündete nach mehrmaligen Bemühungen lediglich in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Eigentümer. Die Stadt Eisenach hatte zu diesem Zeitpunkt erwogen, ein Instandsetzungsgebot zu erlassen, mindestens jedoch eine Sicherungsvereinbarung abzuschließen.

Zu diesem Zeitpunkt hatte bereits wegen der Gefährdung im öffentlichen und Schulhofbereich eine bauordnungsrechtliche Abrissverfügung für das Gebäude Katharinenstraße 154 und das Hinterhaus Nr. 152 erlassen werden müssen.
Nun wären inzwischen auch die bautechnisch erforderlichen Sanierungsaufwendungen zum Erhalt des Gebäudes Katharinenstraße nicht nur sehr umfangreich und unwirtschaftlich, sondern auch kurzfristig kaum realisierbar, da das gesamte Gebäude als auch Bauteile statisch-konstruktiv nicht mehr bestehen können.
Teile des Gebäudes sind bereits eingestürzt, weil über Jahre hinweg Feuchtigkeit durch das undichte Dach eindrang. Dadurch entstanden schwere konstruktive Bauschäden - unter anderem eine Überbelastung vorhandener Holzbalken in den Deckenlagen. Durch derartige Lastumlagerungen ist die Standsicherheit des Gesamtgebäudes nicht mehr gewährleistet, so das Ergebnis des vorliegenden Gutachtens des beauftragten Prüfingenieurs für Standsicherheit, Dr.-Ing. Andreas Rinke. Außerdem bestehen akute Gefahren für den angrenzenden Schulhof, den öffentlichen Straßenraum sowie Nachbargebäude. Damit ist der Abriss auch des Gebäudes Katharinenstraße 152 nicht mehr abzuwenden.