INZIDENZ IN EISENACH GESTIEGEN: LOCKERUNGEN WERDEN TEILWEISE ZURÜCKGENOMMEN

Die Stadt Eisenach hat seit Sonntag, 13. Juni, die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 überschritten*. Rechtlich festgelegt ist in einem solchen Fall, dass vorhandene Lockerungen teilweise zurückgenommen werden müssen. Ab Donnerstag, 17. Juni, ist unter anderem dies zu beachten:

 

  • Innenräume der Gastronomie dürfen geöffnet bleiben. Gäste brauchen aber wieder einen negativen Coronatest (Impfung/Genesung) und es werden die Kontaktdaten erfasst.
  • In der Außengastronomie müssen ebenfalls wieder die Kontaktdaten der Gäste erfasst werden.
  • Schüler*innen haben ab Klassenstufe 7 auch im Unterricht wieder einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Kontaktbeschränkungen: In geschlossenen Räumen darf sich ein Haushalt mit fünf weiteren Personen treffen. Unter freiem Himmel ist das Treffen eines Haushaltes mit zehn Personen gestattet (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit).

 

Der Einzelhandel bleibt offen, ohne Testpflicht oder Kontaktnachverfolgung. Selbstverständlich ist weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz in den Läden zu tragen. 

 

*Bei Überschreitungen der Inzidenzmarken zählen Tage – also auch Sonn- und Feiertage mit. Bei Unterschreitungen von Inzidenzmarken zählen Werktage – also keine Sonn- und Feiertage. Ausführlich können alle Regelungen hier nachgelesen werden...