RÜCKKEHR ZUM REGELBETRIEB IN KITAS AB DEM 31. AUGUST

Zwei Kinder stehen vor einer Kita.

„Die derzeit lokal niedrigen Infektionszahlen erlauben endlich eine grundsätzliche Rückkehr zum Regelbetrieb in allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Dabei sind auch in den Kindertagesstätten verstärkte Maßnahmen zum Infektionsschutz weiter von Bestand“, sagt Bildungsdezernent Ingo Wachtmeister. Das heißt, dass ab dem 31. August 2020 alle Einrichtungen in den Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz wechseln werden. In den drei Kindertagesstätten der Stadt Eisenach („Kita Zwergenland“ im Eisenacher Ortsteil Hötzelsroda, „Kita Kindertraum“ in der Schützenstraße, „Kita Spatzennest“ in der Schlachthofstraße) erhalten alle Kinder ab 31. August 2020 wieder das volle Angebot an frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung. Die genannten Einrichtungen sind zu den gewohnten Zeiten, von 6 bis 17 Uhr geöffnet.

„Die Corona-Pandemie hat bisher alle vor große Herausforderungen gestellt. An dieser Stelle allen Eltern und Personensorgeberechtigten ein herzlicher Dank für die Geduld und das Verständnis bezüglich der vielen Einschränkungen rund um die Betreuung der Kinder in den letzten Monaten“, so Wachtmeister.

 

Was ist ab dem 31. August zu beachten?

 

Zu beachten ist, dass die Kinder weiterhin an der Tür der jeweiligen Kita abgegeben beziehungsweise abgeholt werden müssen – das gilt für die Bring- und Holzeiten, in denen besonders viel los ist, zwischen 7 und 9 Uhr sowie von 15 bis 16:30 Uhr. Es werden zudem vermehrt Einzelgespräche mit den Eltern vereinbart, zu festgelegten und miteinander abgestimmten Terminen.  Personen (Personal, Kinder, Jugendliche sowie Personensorgeberechtigte), die eine Coronainfektion haben, die erkennbare Symptome einer COVID-19-Erkrankung haben oder Personen, die direkten Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, dürfen die Kita nicht betreten. Das gilt auch für diejenigen, die aus Risikogebieten zurückgekommen sind.

 

Alle Beschäftigten an einer Kindertageseinrichtung und Kindertagespflegepersonen können sich freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Die Kosten übernimmt der Freistaat Thüringen. Nähere Informationen dazu erhalten die Beschäftigten in ihrer Einrichtung oder beim Jugendamt.