SITZUNG DES HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSSES

Die 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am Dienstag, 10. November, um 17 Uhr, im Stadtratssaal, EG, Verwaltungsgebäude, Markt 22 (Ein- und Ausgang über Badergasse) mit folgender Tagesordnung statt:

 

I. Öffentlicher Teil

1)

Eröffnung und Begrüßung

2)

Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung am 30. September 2020 - öffentliche Sitzung

3)

Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung am 6. Oktober 2020 - öffentlicher Teil

4)

Herstellung des Benehmens zur 13. Sitzung des Stadtrates am 1. Dezember 2020 - öffentlicher Teil

5)

Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 03300.658001 - Verwahrentgelt Kontoführung - in Höhe von 20.000,00 Euro

6)

Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 13000.935030 - Beschaffung Materialien Brandschutzerziehung - in Höhe von 13.216,30 Euro

7)

Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 33300.520041 - Projektmittel Qualitätssicherung - in Höhe von 80.000,00 Euro

8)

Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 33300.935000 - Projektmittel Qualitätssicherung - in Höhe von 41.685,00 Euro

9)

Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.941000 - Baumpflanzungen - in Höhe von 15.473,32 Euro

10)

Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 67000.960000 - Tiefbaumaßnahmen Straßenbeleuchtung - in Höhe von 60.000,00 Euro.

11)

Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 23000.940010 - Hochbaumaßnahme Ernst-Abbe-Gymnasium Haus II - in Höhe von 33.000,00 Euro

12)

Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 32100.940000 - Hochbaumaßnahme Predigerkirche - in Höhe von 12.000,00 Euro

13)

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zur Darstellung der Gesamtfinanzierung des Bauprojektes „O1“

14)

Mitteilungen der Oberbürgermeisterin

15)

Berichterstattung zum Sachstand der Umsetzung der Fusion

16)

Sonstiges

 

ll. Nichtöffentlicher Teil

 

Protokollbestätigung

Benehmen

Vergabeangelegenheit

Grundstücksangelegenheit

 

Hinweise:

  1. Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten dürfen gem. § 3 Abs. 3 der Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30. August 2020 nicht an den Sitzungen teilnehmen.
  2. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu den Sitzungen ist verpflichtend.
  3. Beim Einlass in den Sitzungsraum werden die Kontaktdaten der Besucher aufgenommen. Sollte keine Mitteilung der Kontaktdaten erfolgen, kann kein Zutritt zum Sitzungsraum gewährt werden.
  4. Aufgrund der einzuhaltenden Abstandsregelungen ist die Teilnehmerzahl zu den Sitzungen begrenzt.