Die 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am Dienstag, 10. November, um 17 Uhr, im Stadtratssaal, EG, Verwaltungsgebäude, Markt 22 (Ein- und Ausgang über Badergasse) mit folgender Tagesordnung statt:
I. Öffentlicher Teil
1) | Eröffnung und Begrüßung |
2) | Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung am 30. September 2020 - öffentliche Sitzung |
3) | Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung am 6. Oktober 2020 - öffentlicher Teil |
4) | Herstellung des Benehmens zur 13. Sitzung des Stadtrates am 1. Dezember 2020 - öffentlicher Teil |
5) | Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 03300.658001 - Verwahrentgelt Kontoführung - in Höhe von 20.000,00 Euro |
6) | Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 13000.935030 - Beschaffung Materialien Brandschutzerziehung - in Höhe von 13.216,30 Euro |
7) | Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 33300.520041 - Projektmittel Qualitätssicherung - in Höhe von 80.000,00 Euro |
8) | Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 33300.935000 - Projektmittel Qualitätssicherung - in Höhe von 41.685,00 Euro |
9) | Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.941000 - Baumpflanzungen - in Höhe von 15.473,32 Euro |
10) | Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 67000.960000 - Tiefbaumaßnahmen Straßenbeleuchtung - in Höhe von 60.000,00 Euro. |
11) | Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 23000.940010 - Hochbaumaßnahme Ernst-Abbe-Gymnasium Haus II - in Höhe von 33.000,00 Euro |
12) | Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 32100.940000 - Hochbaumaßnahme Predigerkirche - in Höhe von 12.000,00 Euro |
13) | Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zur Darstellung der Gesamtfinanzierung des Bauprojektes „O1“ |
14) | Mitteilungen der Oberbürgermeisterin |
15) | Berichterstattung zum Sachstand der Umsetzung der Fusion |
16) | Sonstiges |
ll. Nichtöffentlicher Teil
Protokollbestätigung
Benehmen
Vergabeangelegenheit
Grundstücksangelegenheit
Hinweise:
- Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten dürfen gem. § 3 Abs. 3 der Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30. August 2020 nicht an den Sitzungen teilnehmen.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu den Sitzungen ist verpflichtend.
- Beim Einlass in den Sitzungsraum werden die Kontaktdaten der Besucher aufgenommen. Sollte keine Mitteilung der Kontaktdaten erfolgen, kann kein Zutritt zum Sitzungsraum gewährt werden.
- Aufgrund der einzuhaltenden Abstandsregelungen ist die Teilnehmerzahl zu den Sitzungen begrenzt.