Kurzarbeitergeld

Die Agentur für Arbeit rät von vorschnellen Kündigungen ab. Alle Informationen und Neuigkeiten zu dem Thema finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst eine Anzeige über Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit stellen müssen. Im Anschluss können Sie einen Antrag auf Kurzarbeitergeld (Kug) und pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Bezieher von Kug einreichen. Seit dem 01.04.2020 ist es zudem möglich, einen Kurzantrag für Kug zu stellen. Leistungen können hier auch schon vor Prüfung des Antrages durch die Agentur für Arbeit ausgezahlt werden:

Besucheradresse

Ernst-Thälmann-Str. 84

99817 Eisenach

 

Öffnungszeiten

Die Dienststelle ist derzeit nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Wir sind aber weiter für Sie da!

 

Postanschrift

Agentur für Arbeit Suhl

98497 Suhl

 

Hinweis zur Postsendung

Bitte nutzen Sie für Ihre Schreiben an die Agentur für Arbeit ausschließlich die Postanschrift. Ihre Unterlagen sind so schneller bei der zuständigen Beraterin oder dem zuständigen Berater.

 

Kontaktnummer

Tel: +49 3681 82 1451

Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer)*

Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)*

Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei.

 

Telefonische Kontaktzeiten

Montag - Freitag: 8:00-18:00 Uhr

 

Ausbildungszuschuss des Wirtschaftsministeriums für Unternehmen mit Lehrlingen

Bei den Auszubildenden greift die Kurzarbeitsregelung erst nach einem Zeitraum von sechs Wochen. Für diesen Zeitraum müssen die Unternehmen weiter voll für die Vergütung ihrer Auszubildenden aufkommen. Um Kündigungen von Lehrverhältnissen zu verhindern, legt das Wirtschaftsministerium kurzfristig einen „Ausbildungszuschuss“ auf, über den Betriebe 80 Prozent der Ausbildungsvergütung zurückbekommen können, die sie an die Lehrlinge in ihrem Unternehmen nach behördlich angeordneter Schließung gezahlt haben. Diese Hilfe ist beschränkt auf den Zeitraum jener sechs Wochen, bis die Kurzarbeiterregelung der Bundesagentur für Arbeit greift. Damit wird eine Lücke im Unterstützungsangebot geschlossen, die sonst zu erheblichen Einschnitten in der beruflichen Ausbildung führen könnte. Ziel ist es, Brüche in den Ausbildungsbiographien der Jugendlichen und die Abwanderung des dringend benötigten Fachkräftenachwuchses zu verhindern.

 

Der Ausbildungszuschuss wird über die Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. die Handwerkskammern (HWK) ausgereicht, die auch die Prüfung der Fördervoraussetzungen (Vorhandensein des Ausbildungsvertrags, Corona bedingte teilweise oder vollständige Betriebsschließung auf behördliche Anordnung, Nachweis der Zahlungen an den Azubi) übernehmen.

 

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nachlaufend ab Mai.