Stundungen/ Aussetzungen

Finanzämter bieten Steuererleichterungen

Die Finanzämter bieten folgende Leistungen an:

  • Antrag auf zinslose Stundung
  • Antrag auf Herabsetzung von Einkommen /  bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen /des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
  • Antrag auf Vollstreckungsaufschub

 

Hier geht es direkt zum Antragsformular Stundung.

 

Weitere Informationen zur Steuerentlastungen für Unternehmen.

 

Alle steuerrechtlich relevanten Themen wurden vom Thüringer Steuerberaterverband hier aufgearbeitet.

Stundung von Forderungen der Stadtverwaltung Eisenach

Die Stadt Eisenach bietet Unternehmern und Selbstständigen Liquiditätshilfe durch Stundung von Forderungen aus Gewerbesteuer an. Das Antragsformular finden Sie hier.

 

Die Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen für 2020 werden oft parallel zu denen beim Finanzamt gestellt. Die Abteilung Steuern wird alle Anträge zeitnah und unbürokratisch – natürlich unter Einhaltung der Vorschriften – abarbeiten. Sollte ein Erstattungsanspruch entstehen, wird die Stadtkasse auch relativ zügig die Rückzahlung vornehmen.

 

Von Mahnungen bei der Gewerbesteuer wird derzeit aufgrund der Situation abgesehen.

 

Bei Fragen zu städtischen Geldforderungen (Gebühren, Steuern, Beiträge) können Sie sich gern direkt an den Stab Wirtschaftshilfe wenden. Wir stellen gern den Kontakt zu den entsprechenden Fachbereichen der Stadtverwaltung für Sie her.

Berufsgenossenschaft (BGN) und Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Dienst der BGN (ASD*BGN)

Von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen wird eine zinsfreie Stundung von Beiträgen angeboten. Im Service-Center der BGN kann die Stundung formlos beantragt werden:

    • per Telefon 0621 4456 – 1581
    • per E-Mail

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

GEMA-Vergütung

Monats-, Quartals- und Jahresverträge ruhen für den Zeittraum der Betriebsschließungen.

Weitere Informationen: https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/

Stundung von SV-Beiträgen

Stundungsanträge sind an die jeweiligen Krankenkassen als Einzugsstellen unter Angabe der Betriebsnummer zu stellen.

Aussetzen der Insolvenzantragspflicht bis 30.09.2020

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen aus. Weitere Infos hier.