Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften
Soforthilfeprogramm Corona 2020 (Thüringer Aufbaubank)
Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen können Soforthilfe beantragen, um Corona-bedingte Einnahmeausfälle zu kompensieren und weiter laufende Kosten zu decken. Im Gegensatz zu Krediten müssen diese nicht zurückgezahlt werden.
Die Soforthilfe wird in Form eines Zuschusses gewährleistet. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und kann in Thüringen von Unternehmen bis 50 Beschäftigte, die wegen der Corona-Krise unverschuldet in eine existenzbedrohende Situation geraten sind, beantragt werden. Die Auszahlung soll binnen weniger Tage gewährleistet werden. Weitere Informationen finden Sie hier oder unter der Hotline 0800 534 56 76.
Das Soforthilfeprogramm steht auch für folgende Bereiche bereit:
Hilfen für den Kultur-, Kreativ- und Medienbereich
Die Corona-Soforthilfe steht auch Künstlern und Kulturschaffenden als Freiberuflern offen. Darüber hinaus wird für Kultur- und Medienschaffende der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Eine Vielzahl von weiterführenden Hilfelinks finden Sie hier.
Weiterhin bieten auch andere Institutionen und Stiftungen Liquiditätshilfen und finanzielle Unterstützungen an:
- Deutsche Orchestervereinigung (DOV), auch zu Hilfen der Deutschen OrchesterStiftung (DO-S)
- GEMA
- Hilfsprogramm verschiedener Bundes und Länderförderer mit Maßnahmen für die Produktion, Verleih und Kino
Hilfen für gemeinnützigen Vereine, Unternehmen und Stiftungen aus dem Sozial-, Bildungs-und Kulturbereich
Die Corona-Soforthilfe steht auch Gemeinnützigen Vereinen, Unternehmen und Stiftungen aus dem Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich zur Verfügung, d. h. dass Museen, Sportvereine usw. ab kommender Woche bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) Anträge stellen können. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Hilfen für Landwirtschaft und Gartenbau
Seit dem 09.04.2020 können Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei sowie Forstbetriebe Anträge auf Corona-Soforthilfen gestellt werden. Die Antragstellung muss bis zum 31.05.2020 erfolgen und die Auszahlungen werden bis zum 31.07.2020 abgeschlossen. Die Formulare stehen bereit unter:
Weiterhin möchten wir an dieser Stelle auf die Online-Plattform www.daslandhilft.de hinweisen. Hier wird der Kontakt zwischen Landwirten und Bürgerinnen und Bürgern hergestellt, deren bisheriger Erwerb aufgrund der Corona-Krise weggefallen ist, um sie für Pflanz- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft zu vermitteln.
Darlehen zur Liquiditätssicherung (Thüringer Aufbaubank)
Thüringer Konsolidierungsfonds bzw. Darlehen „Corona Spezial“ für kleine und mittlere Unternehmen. Das Darlehen steht für die gesamte gewerbliche Wirtschaft einschl. Gastgewerbe, Messedienstleistung und Vertreter*innen wirtschaftsnaher Freier Berufe zur Verfügung. Nach aktuellem Stand kann eine Gesamtdarlehenssumme von bis zu 50.000 Euro zu 0 % p. a. finanziert werden. Detailliertere Informationen finden Sie hier.
Bürgschaften (BBT, Thüringer Aufbaubank, Landesbürgschaften und Bundesbürgschaften)
Einen Überblick über die verschiedenen Finanzhilfen für Unternehmen, die wirtschaftlich von Corona betroffen sind, finden Sie hier.
KfW-Corona Hilfe
Kreditangebote für Unternehmen Selbstständiger und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind um die Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken. Die Informationen dazu finden Sie hier.
Grundsicherung für Selbstständige
Wer als Selbstständiger, Freiberufler, Unternehmer oder Arbeitnehmer in der aktuellen Krise trotz Arbeitsfähigkeit seinen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen bestreiten kann, kann Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) erhalten. In der aktuellen Krise hat die Regierung die Hürden für die Antragsteller herabgesetzt. Auskünfte und Formulare erhalten Sie über die Arbeitsagentur und das Jobcenter.
Das Eisenacher Jobcenter darf Sie bis auf Weiteres nicht im direkten persönlichen Kontakt bedienen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen Sie und sich dadurch gesundheitlich schützen und unbedingt für Sie arbeitsfähig bleiben. Für wichtige Angelegenheiten und im Zusammenhang mit Anträgen nach dem Sozialgesetzbuch II hat das Jobcenter Eisenach für Sie mehrere Kommunikationsmöglichkeiten:
- Kostenfreie Hotline für Fragen zur Grundsicherung 0800 4 5555 23 (Diese Hotline ist insbesondere für Menschen gedacht, die allgemeine Fragen zur Grundsicherung oder zur Antragstellung haben.)
oder
- Nutzen Sie unsere Website
- www.jobcenter-eisenach.de.
oder
- Nutzen Sie den digitalen Zugang über www.jobcenter.digital (Sie sind schon Kunde des Jobcenters Eisenach? Dann nutzen Sie bitte unbedingt diesen Zugangskanal. Hier können Sie Ihre Unterlagen schnell und unkompliziert digital einreichen.)
oder
- Sie erhalten Auskünfte unter der bekannten telefonischen Servicenummer 03691/6507 285
oder
- Sie erreichen uns im Jobcenter Eisenach unter 03691/6507 288
oder
- Per Briefpost. Wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf.