Kulturförderung

Das Land Thüringen möchte auch Einrichtungen im Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich unterstützen. Zentrale Fragen werden auf der Homepage der Thüringer Landesregierung beantwortet.

Corona-Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen

Der Freistaat Thüringen hat ein Soforthilfeprogramm für privatrechtlich organisierte gemeinnützige Thüringer Einrichtungen sowie Träger aus den Bereichen Jugend, Soziales, Kunst und Kultur, Bildung, Sport und Medien aufgelegt, das sich an diejenigen richtet, die von der Soforthilfe des Bundes und des Freistaats Thüringen bislang nicht erfasst werden. Die Anträge sind bis zum 31. Mai 2020 an die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) zu richten, die  Bewilligung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank (TAB). Alle Voraussetzungen zur Beantragung der Soforthilfe finden Sie hier.