Amtliche Bekanntmachung der Stadt Eisenach 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 »AWE-Stammwerk“

 

hier: erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 und 3 BauGB zum 2. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes

 

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 06.09.2023 wurde mit Beschluss-Nr. StR/0681/2023 der 2. Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden gemäß § 4a Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB beschlossen.

 

Im Beschluss wurde festgelegt, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB die Dauer der Auslegung auf drei Wochen verkürzt wird.

 

Die Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf sind im 2. Entwurf und der Begründung mit Umweltbericht zur besseren Nachvollziehbarkeit farblich (roter Text) hervorgehoben.

 

 

1.) Gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt die Veröffentlichung der Planungsunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der benachbarten Gemeinden im Internet.

 

Die zur wiederholten öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen zum 2. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ (Fassung Juli 2023) bestehen aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht, den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen, Untersuchungen und Gutachten sowie der amtlichen Bekanntmachung. Die vorgenannten Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

 

in der Zeit vom Montag, 16. Oktober 2023 bis einschließlich Mittwoch, 8. November 2023

 

durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Eisenach unter Bekanntmachungen zu jedermanns Einsicht bereitgestellt. Die Dauer der öffentlichen Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 3 Wochen unter Berücksichtigung des Feiertages (31.10.2023) verkürzt.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen/ wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, Markt 22, 99817 Eisenach, in der 2. Etage, Flurbereich/ Schaukästen:

 

in der Zeit vom Montag, 16. Oktober 2023 bis einschließlich Mittwoch, 8. November 2023

 

und können dort zu den Sprechzeiten:

 

Montag           9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag         9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr

Donnerstag    9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag            9 Uhr bis 12 Uhr

 

sowie nach individueller Vereinbarung (nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03691 670-514 oder per E-Mail) eingesehen werden.

 

2.) Folgende Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1, 4 BauGB) sind vorhanden:

 

Aussagen für Flurstück- Nr. 2678/14 (Geltungsbereich) und westlich hieran angrenzendes Flurstück- Nr. 2688/ 24, Flur 43 (bzgl. Schutzgüter: Boden/ Wasser- Grundwasser/ Oberflächenwasser):

 

Schutzgut Boden:

Geologische Standortsituation, Schichtenaufbau: detaillierte Schichtenverzeichnisse; Gefährdungsabschätzung/ belastete Bodenbereiche: vorhandene Schadstoffe, Ablagerungen/ Auffüllungen mit bodenfremden Stoffen; Darstellung/ Abschätzung beeinträchtigter Bodenfunktionen; Darstellung der Kontaminationssituation, Prüfberichte zu Probennahmen; Leitbodenformen, Baugrund, Bodenluft: Probenahmeprotokolle; Auswirkungen der Planung;

  • Stellungnahmen des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)/ Referat 75- Bodenschutz, Altlasten vom 10.04.2019 und 23.06.2021 zur Altlastenthematik,
  • Stellungnahme des Landratsamtes Wartburgkreis/ Untere Bodenschutzbehörde vom 18.02.2022 zur Altlastenthematik,
  • Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vom 05.12.2022
  • Stellungnahme des Landratsamtes Wartburgkreis vom 05.01.2023

 

Schutzgut Wasser

(Grund- und Oberflächenwasser):

Beschreibung: hydrogeologische und hydrologische Standortsituation,

Grundwasser: Messstellenverzeichnis, Grundwasserführung, Vorbelastung/ Schadstoffbelastung, Darstellung der gegenwärtigen Kontaminationssituation, Schichtenverzeichnisse, Probeentnahmeprotokolle, Auswirkungen der Planung;

(Hochwasserschutz): Überschwemmungsgebiet der Hörsel; Aussagen zum Hochwasserschutz entlang der Hörsel/ geplante Maßnahmen/ technische Anlagen; Ziele; Auswirkungen/ Berücksichtigung bei Planung;

  • Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vom 05.12.2022

 

Schutzgut Klima/ Luft:

klimatische Verhältnisse, Vorbelastung, Auswirkungen/ Planung; Bodenluft (siehe Schutzgut Boden)

 

Schutzgut Pflanzen:

Biotoptypenkartierung/ Bewertung, Bestandsbeschreibung, Gehölzbestand; Auswirkungen der Planung, Eingriffsbilanzierung;

 

Schutzgut Tiere:

Fledermäuse: Arteninventar, Schutzstatus, Flugverhalten, Jagdreviere, Quartiere; Vögel: Arteninventar, Insekten: Arteninventar/ Schutzstatus (Ödlandschrecke), Auswirkungen der Planung: artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen;

 

Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit:

(Immissionen/ Lärm:) Aussagen zu Vorbelastung durch Verkehrslärm (Straßen), Schienenverkehrsgeräusche und Gewerbelärm; Betrachtung zum Immissionsschutz (Lärmschutzmaßnahmen); dbzgl. Prognosebetrachtungen;

Prognosebetrachtung/ Sportanlagengeräusche und Veranstaltungsbetrieb für das Darstellungsbeispiel: Anlage für sportliche und kulturelle Zwecke- [Sport- und Veranstaltungshalle]; prognostische Beurteilung der Geräuschsituation f. Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs- und Gewerbegeräusche sowie Parkplatzgeräusche (für o. g. Darstellungsbeispiel)

Betrachtung zur Festsetzung der flächenbezogenen Schallleistungspegel (Übernahme der bestehenden Lärmkontingentierung)

  • Stellungnahme des Thüringer Landesamtes vom 21.12.2022

 

Schutzgut Kultur- und Sachgüter: zwei denkmalgeschützte Bauwerke (ehemalige Industriehalle „O1“; Vereinsgebäude „O5“;

 

Während der Auslegungsdauer können gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) von jedermann Anregungen vorgebracht werden. Stellungnahmen können ohne inhaltliche Beschränkungen, jedoch im Besonderen in Bezug auf die erfolgten Änderungen oder Ergänzungen im 2. Entwurf und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch und können zusätzlich auf dem Postweg an die Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, Fachgebiet Stadtplanung, PF 101462, 99804 Eisenach oder per E- Mail gesendet werden. Die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift ist nach telefonischer Vereinbarung außerdem möglich (Telefonnummer 03691 670-503, 03691 670-514).

 

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Eisenach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

 

Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Mit der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und bis zur Rechtskraft/Bestandskraft der Satzung gespeichert. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen.

 

 

Katja Wolf                                                                 

Oberbürgermeisterin

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