Ausschüsse des Stadtrates

Der Stadtrat bildet für bestimmte Aufgabenbereiche vorberatende und beschließende Ausschüsse. Die Ausschüsse bestehen aus dem Oberbürgermeister und weiteren Ausschussmitgliedern. Der Oberbürgermeister kann einen Beigeordneten mit seiner Vertretung im Ausschuss beauftragen. Näheres zu den Ausschüssen sowie deren Zuständigkeiten ist in der Geschäftsordnung des Stadtrates, Paragrafen 28 bis 41, sowie in der Richtlinie zur Vorlage von bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen der Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport geregelt.

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