Ausschüsse des Stadtrates

Der Stadtrat bildet für bestimmte Aufgabenbereiche vorberatende und beschließende Ausschüsse. Die Ausschüsse bestehen aus der Oberbürgermeisterin und den weiteren Ausschussmitgliedern. Die Oberbürgermeisterin kann einen Beigeordneten mit ihrer Vertretung im Ausschuss beauftragen. Näheres zu den Ausschüssen sowie deren Zuständigkeiten ist in der Geschäftsordnung des Stadtrates, Paragrafen 28 bis 41, sowie in der Richtlinie zur Vorlage von bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen der Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport geregelt.

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