Geplante Errichtung einer Biogaserzeugungslage im Bereich Stregda

Wichtig zu wissen

Der Stadtrat entscheidet am 7. September 2026 (die nächste Stadtratssitzung) noch nicht darüber, ob die Biogasanlage gebaut wird. Er entscheidet zunächst nur, ob das notwendige Bauleitplanverfahren gestartet wird.

 

Erst danach können wichtige Auswirkungen genauer untersucht werden – zum Beispiel auf Geruch, Lärm und Verkehr. Das Verfahren ist ergebnisoffen. Zeigen die Untersuchungen, dass unüberwindbare Konflikte bestehen, kann die Planung nicht wie vorgesehen fortgeführt werden und wird beendet.

 

Zwei Verfahren sind notwendig

Für eine mögliche Biogasanlage sind zwei voneinander getrennte Verfahren erforderlich:

 

1. Bauleitplanverfahren der Stadt

Der Stadtrat entscheidet zunächst über den Start des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 58 und die Änderung des Flächennutzungsplans. Dabei wird geprüft, ob die Anlage an diesem Standort städtebaulich verträglich ist. Die Öffentlichkeit wird beteiligt.

 

2. Genehmigungsverfahren für die Anlage

Zusätzlich benötigt die Biogasanlage eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Zuständig ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Dabei werden unter anderem die Auswirkungen auf Menschen, Natur und Umwelt geprüft. Auch in diesem Verfahren wird es eine Beteiligung der Öffentlichkeit geben.

 

Der Start des Bauleitplanverfahrens ist daher noch keine Entscheidung für den Bau der Biogasanlage.

Worum geht es?

Ein Vorhabenträger plant die Errichtung und den Betrieb einer Biogaserzeugungsanlage im Bereich Stregda. Ziel des Vorhabens ist die Erzeugung von Biogas aus biogenen Einsatzstoffen sowie dessen Nutzung zur Erzeugung von Strom und Wärme. Damit soll ein Beitrag zu einer klimafreundlichen und lokalen Energieversorgung geleistet werden.

 

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen das Vorhaben am vorgesehenen Standort planungsrechtlich zulässig sein kann. Hierbei werden sämtliche öffentlichen und privaten Belange ermittelt, bewertet und gegeneinander abgewogen. Erst nach Abschluss des Verfahrens entscheidet der Stadtrat über den Bebauungsplan.

Fragen & Antworten

Was ist eine Biogasanlage überhaupt?

In einer Biogasanlage bauen Bakterien pflanzliche und tierische Stoffe ab – ähnlich wie in einem Kuhmagen. Dabei entsteht Biogas, das zu gut der Hälfte aus Methan besteht. Dieses Gas kann verbrannt werden und liefert Strom und Wärme, oder es wird aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist.

 

Übrig bleibt der Gärrest. Er ist kein Abfall, sondern ein Dünger, der wieder auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht wird.

Was ist in Stregda konkret geplant?

Geplant sind eine Biogasanlage, eine Anlage zur Aufbereitung des Gases sowie mehrere Blockheizkraftwerke mit Wärmespeicher. Das erzeugte Gas soll zu etwa gleichen Teilen ins Erdgasnetz eingespeist und zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt werden.

 

Die Wärme ist für das Fernwärmenetz der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (EVB) vorgesehen. Der Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist.

Warum wurde der Standort Stregda ausgewählt?

Der Wartburgkreis hat im Rahmen der Erstellung des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes mögliche gewerbliche Entwicklungsflächen im Stadtgebiet Eisenach untersucht und nach fachlichen Kriterien bewertet. Dabei wurde der Bereich Stregda als grundsätzlich für eine gewerbliche Entwicklung geeignete Fläche identifiziert.

 

Welchen Standort ein Unternehmen wählt, entscheidet es selbst. Bei diesem Vorhaben spielt vor allem eine Rolle, die Nähe des Standortes zu einer Fernwärmeleitung, einer Hochspannungsleitung und einer Erdgasleitung. Je kürzer die Leitungswege, desto geringer die Kosten.

 

Ob sich der gewählte Standort tatsächlich für die geplante Biogaserzeugungsanlage eignet, ist damit noch nicht entschieden. Genau das wird im weiteren Verfahren geprüft.

Wie groß soll die geplante Biogaserzeugungsanlage werden? Wird sie zu den größten Anlagen Deutschlands gehören?

Es handelt sich um eine größere Anlage. Zu den größten Biogasanlagen Deutschlands gehört sie nach heutigem Kenntnisstand nicht; es gibt bundesweit deutlich größere Anlagen.

 

Die genauen Angaben zu Größe, Technik und Kapazität legt der Vorhabenträger im Verfahren vor. Sie werden im weiteren Verfahren veröffentlicht.

Welche Stoffe sollen in der Biogaserzeugungsanlage verarbeitet werden?

Vorgesehen sind Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung – Mist und Gülle – sowie nachwachsende Rohstoffe wie Mais, Gras und Zuckerrüben.

 

Abfälle im Sinne des Abfallrechts werden nicht eingesetzt. Die genauen Stoffe und Mengen werden im Genehmigungsverfahren festgelegt und veröffentlicht.

Was passiert mit dem Gärrest?

Der Gärrest wird als Dünger an landwirtschaftliche Betriebe in der Umgebung abgegeben. Für das Ausbringen gelten die Regeln der Düngeverordnung.

 

Er ersetzt mineralischen Dünger, der sonst gekauft und transportiert werden müsste.

Was hat Eisenach davon?

Fernwärmenetze müssen nach dem Wärmeplanungsgesetz ab 2030 mindestens 30 Prozent erneuerbare Wärme nutzen und bis 2045 treibhausgasneutral sein. Die EVB prüft dafür mehrere Wege; die Biogasanlage ist einer davon.

 

Für die Anlage sprechen aus Sicht der EVB kurze Leitungswege, langfristig kalkulierbare Wärmekosten und eine geringere Abhängigkeit von Preissprüngen auf den Gasmärkten. Ob und in welcher Höhe sich das auf den Fernwärmepreis auswirkt, wird im weiteren Verfahren belastbar berechnet.

Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, die Wärmeversorgung langfristig klimafreundlich und sicher zu gestalten. Insbesondere für die Fernwärmeversorgung können unterschiedliche Technologien und erneuerbare Energiequellen dazu beitragen, fossile Energieträger schrittweise zu ersetzen und die Versorgung zukunftsfähig auszurichten.

 

Die geplante Biogaserzeugungsanlage kann grundsätzlich ein möglicher Baustein einer zukünftigen erneuerbaren Wärmeversorgung mittels Fernwärme sein. Ob und in welcher Form das Vorhaben umgesetzt werden kann, wird jedoch im Bauleitplanverfahren sowie im anschließenden Genehmigungsverfahren geprüft und entschieden.

Wie lange läuft die Anlage, und was passiert danach?

Solche Anlagen werden für einen Betrieb über mehrere Jahrzehnte ausgelegt.

 

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz muss der Betreiber die Anlage so stilllegen, dass vom Grundstück keine schädlichen Umwelteinwirkungen mehr ausgehen, vorhandene Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden und ein ordnungsgemäßer Zustand des Geländes wiederhergestellt wird (§ 5 Abs. 3 BImSchG).

 

Darüber hinaus kann die Stadt im städtebaulichen Vertrag Regelungen zum Rückbau treffen.

Hängen die Biogasanlage und der geplante Legehennenstall zusammen?

Nein. Es handelt sich um zwei vollständig getrennte Vorhaben:

 

  • Den Legehennenstall am Reitenberg beantragt das Landwirtschaftliche Unternehmen Mihla über seine Tochtergesellschaft Wartburg Ei GmbH.
  • Die Biogasanlage in Stregda beantragt die TW Gruppe über ihre Tochtergesellschaft Wartburg Energie GmbH.

     

Es sind zwei verschiedene Unternehmen, zwei verschiedene Standorte und zwei voneinander unabhängige Genehmigungsverfahren.

 

Zwischen beiden Standorten liegen rund 5.500 Meter Luftlinie. Bei dieser Entfernung überschneiden sich die Untersuchungsgebiete für Geruch, Lärm und Verkehr nicht. Gemeinsame Gutachten oder eine gemeinsame Betrachtung beider Vorhaben sind daher fachlich nicht veranlasst.

 

Jedes Vorhaben wird für sich geprüft und für sich entschieden. Der Legehennenstall kann auch dann errichtet werden, wenn die Biogasanlage nicht kommt – und umgekehrt.

In der Anlage soll Hühnertrockenkot eingesetzt werden – ist das nicht doch ein gemeinsames Projekt?

Nein. Biogasanlagen setzen Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung ein, weil er energetisch nutzbar ist. Das ist in der Landwirtschaft seit Jahrzehnten üblich und unabhängig davon, welcher Betrieb ihn liefert.

 

Eine Biogasanlage bezieht ihre Einsatzstoffe von mehreren Betrieben aus der Region. Ein Liefervertrag zwischen zwei Unternehmen macht aus zwei Vorhaben kein gemeinsames Projekt – so wenig, wie eine Molkerei und ein Milchviehbetrieb ein gemeinsames Vorhaben sind.

Warum gibt es die Gutachten nicht schon jetzt?

Viele Gutachten lassen sich erst erstellen, können erst erstellt werden, wenn Standort und Ausdehnung des Vorhabens festgelegt sind. Außerdem legen die Fachbehörden zu Beginn des Verfahrens fest, was genau untersucht werden muss.

 

Hinzu kommt, dass Gutachten mit hohen Kosten verbunden sind. Da der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss auch ablehnen kann, werden sie erst danach beauftragt.

Welche Auswirkungen werden im Bauleitplanverfahren untersucht?

In der Umweltprüfung des Bauleitplanverfahrens werden insbesondere städtebaulich- und naturschutzrelevante Auswirkungen auf:

 

  • Mensch und Gesundheit,
  • Natur und Landschaft,
  • Luft und Klima,
  • Wasser,
  • Boden,
  • Verkehr,
  • Immissionsschutz,
  • Landschaftsbild und Kulturgüter,
  • Landwirtschaft sowie
  • weitere öffentliche und private Belange 

     

ermittelt, bewertet und in die Abwägung einbezogen.

Wird es nach der Anlage riechen?

Ob und wie oft Gerüche auftreten können, wird in einem Geruchsgutachten untersucht. Es berechnet für jedes Wohngebiet, an wie vielen Stunden im Jahr Geruch wahrnehmbar wäre. Für diese Werte gibt es gesetzliche Obergrenzen.

 

Werden die Grenzen überschritten, darf die Anlage so nicht genehmigt werden.

 

Das Gutachten liegt noch nicht vor. Es wird im Verfahren erstellt und anschließend veröffentlicht.

Wie viele zusätzliche Fahrzeuge sind zu erwarten?

Der zusätzliche Verkehr wird in einem Verkehrsgutachten berechnet. Untersucht werden die heutige Verkehrsbelastung, der zusätzliche Verkehr durch die Anlage sowie die Frage, ob Straßen und Kreuzungen diesen aufnehmen können.

 

Die Anlieferung verteilt sich nicht gleichmäßig über das Jahr. Mist und Gülle werden laufend geliefert, Mais und Gras dagegen nur zur Ernte an wenigen Tagen; sie werden dann eingelagert.

 

Konkrete Zahlen nennt der Vorhabenträger. Sie werden im Gutachten überprüft. Das Gutachten liegt noch nicht vor. Es wird im Verfahren erstellt und anschließend veröffentlicht.

Wie laut wird es?

Ein Schallgutachten untersucht den Lärm der Anlage und der Transporte, getrennt nach Tag und Nacht. Auch hier gelten gesetzliche Grenzwerte, die eingehalten werden müssen. Das Gutachten liegt noch nicht vor. Es wird im Verfahren erstellt und anschließend veröffentlicht.

Werden bestehende Belastungen mitgerechnet?

Ja. Die Gutachten berücksichtigen, was am Ort bereits vorhanden ist. Ein Bebauungsplan darf bestehende Konflikte nicht verschärfen.

Was ist mit Kaltluft und Frischluft?

Auch die Auswirkungen auf das örtliche Klima werden untersucht, einschließlich der Kaltluftströme. Zeigt sich, dass ein Bauvorhaben diese beeinträchtigt, kann der Bebauungsplan gegensteuern – etwa indem Flächen freigehalten oder Gebäude anders angeordnet werden.

 

Dass ein Bereich im Masterplan Grün als klimatisch bedeutsam dargestellt ist, schließt eine Bebauung nicht automatisch aus. Entscheidend ist, wie stark ein Vorhaben tatsächlich wirkt.

Welche Sicherheitsanforderungen gelten für eine Biogasanlage?

Für Biogasanlagen gelten hohe gesetzliche Anforderungen an Brandschutz, Störfallvorsorge und Gewässerschutz. Welche davon im Einzelnen gelten, wird im Genehmigungsverfahren festgelegt. Die Unterlagen werden öffentlich ausgelegt.

Wann werden die Gutachten veröffentlicht?

Sobald sie vorliegen und Teil der öffentlichen Auslegung sind. Diese können dann in der Stadtverwaltung und auf der Internetseite der Stadt von allen eingesehen werden.

Was bedeutet der Aufstellungsbeschluss?

Mit dem Aufstellungsbeschluss entscheidet der Stadtrat, ob das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 58 „Biogaserzeugung Stregda" begonnen werden soll. Damit beginnt das gesetzlich geregelte Planungsverfahren. Er ist keine Genehmigung der Anlage.

 

Der Beschluss schafft nur die Grundlage dafür, die notwendigen Untersuchungen durchzuführen und die Öffentlichkeit sowie die Fachbehörden zu beteiligen.

Ist mit dem Aufstellungsbeschluss bereits über den Bau der Anlage entschieden?

Nein. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt zunächst das gesetzlich geregelte Bauleitplanverfahren. Das Verfahren ist ergebnisoffen. Die Pläne können im Verlauf geändert werden, und bei unlösbaren Konflikten wird das Verfahren eingestellt.

 

Erst am Ende, nach allen Prüfungen und nach der Beteiligung der Öffentlichkeit, entscheidet der Stadtrat final über den Bebauungsplan.

Warum braucht es überhaupt einen Bebauungsplan?

Der geplante Standort liegt im Außenbereich. Dort ist das Vorhaben derzeit nicht zulässig. Ein Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Grundlage.

Warum ist zusätzlich ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich?

Der Bebauungsplan regelt nur, ob an dieser Stelle gebaut werden darf. Ob die Anlage selbst betrieben werden darf, entscheidet ein eigenes Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

 

Dort werden Auswirkungen auf Luft, Lärm, Geruch, Gewässer, Natur und Landschaft sowie die Anlagensicherheit geprüft.

Wer entscheidet was?

Über den Bebauungsplan entscheidet der Stadtrat der Stadt Eisenach.

 

Über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung entscheidet die zuständige Genehmigungsbehörde des Landes, im vorliegenden Fall das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. 

Wie geht es nach einem möglichen Aufstellungsbeschluss weiter?

Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Bauleitplanverfahren. Bis zu einer möglichen Umsetzung sind noch zahlreiche Schritte nötig:

 

  • Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses in den gängigen Medien
  • Erarbeitung eines Vorentwurfs für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans
  • Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – die Bürger haben hier erstmalig die Möglichkeit sich am Verfahren zu beteiligen
  • Erarbeitung der Planentwürfe (Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan) einschließlich aller erforderlichen Fachgutachten, Umweltberichte sowie der Einarbeitung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung
  • Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange – die Bürger haben erneut die Möglichkeit sich am Verfahren zu beteiligen
  • Prüfung aller eingegangenen Stellungnahmen. Falls erforderlich, werden die Planentwürfe überarbeitet und die Beteiligung erneut durchgeführt.
  • Der Stadtrat würdigt alle im gesamten Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und wägt die öffentlichen und privaten Belange gerecht untereinander und gegeneinander ab. Die Ergebnisse der Abwägung werden den jeweiligen Einsendenden mitgeteilt.
  • Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans durch den Stadtrat
  • Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan durch den Stadtrat
  • Antrag auf Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans beim Thüringer Landesverwaltungsamt
  • Antrag auf kommunalaufsichtsrechtliche Würdigung des Bebauungsplans beim Thüringer Landesverwaltungsamt
  • Inkrafttreten des Bebauungsplans durch öffentliche Bekanntmachung

     

Für alle Schritte im Verfahren ist jeweils ein Beschluss des Stadtrates nötig.

 

Erst danach steht fest, ob die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist davon unabhängig zusätzlich erforderlich.

Kann der Stadtrat den Bebauungsplan später noch ablehnen?

Ja. Der Aufstellungsbeschluss legt das Ergebnis nicht fest. Kommt der Stadtrat am Ende zu dem Schluss, dass andere Belange überwiegen, kann er den Bebauungsplan ablehnen oder das Verfahren jederzeit beenden.

Kann die Anlage später erweitert werden?

Nur im Rahmen dessen, was der Bebauungsplan zulässt. Für weitergehende Erweiterungen müsste der Plan geändert werden – mit erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit.

Zusätzlich wäre ein eigenes Änderungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nötig.

Wie kann ich mich einbringen?

Während der Beteiligungsphasen kann jede und jeder eine Stellungnahme abgeben. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben – eine E-Mail oder ein Brief genügt.

 

Alle fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und fließen in die Abwägung des Stadtrats ein. Sie erhalten eine Rückmeldung, wie mit Ihrem Hinweis umgegangen wurde.

Wann sind die Beteiligungsphasen?

Die Termine werden rechtzeitig auf dieser Seite und ortsüblich bekannt gemacht.

Wo finde ich aktuelle Informationen zum Verfahren?

Auf dieser Seite werden der aktuelle Verfahrensstand, Termine, Bekanntmachungen sowie Planunterlagen fortlaufend veröffentlicht.

Wer plant die Anlage?

Antragstellerin ist die Wartburg Energie GmbH, eine Projektgesellschaft der TW Gruppe aus Greven in Nordrhein-Westfalen. Das Unternehmen betreibt dort seit 2011 eine eigene Biogasanlage.

Welche Rolle hat die EVB?

Die EVB Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH kommt als Projektpartnerin und Abnehmerin der Wärme in Betracht. Ziel ist, den Anteil erneuerbarer Energien im Fernwärmenetz zu erhöhen.

Beeinflusst die Beteiligung der Stadt an der EVB das Verfahren?

Nein. Für die Bauleitplanung gelten die Vorgaben des Baugesetzbuchs. Weder die Beteiligung der Stadt an der EVB Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH noch die Mitwirkung einzelner Personen in Gremien ändern daran etwas.

 

Der Stadtrat entscheidet auf Grundlage der Gutachten, der Stellungnahmen der Fachbehörden und der Hinweise aus der Öffentlichkeit. Alle Belange sind gerecht untereinander und gegeneinander abzuwägen.

Der Vorhabenträger zahlt das Verfahren – entscheidet er dann auch?

Nein. Die Planungshoheit liegt ausschließlich bei der Stadt Eisenach.

 

Dass ein Vorhabenträger die Kosten für Planunterlagen und Gutachten übernimmt, ist in der Bauleitplanung üblich und wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Auf die Entscheidung des Stadtrats hat das keinen Einfluss – die Stadt führt das Verfahren in eigener Verantwortung.

 

Der Vorteil für die Stadt: Die Kosten der Gutachten belasten nicht den städtischen Haushalt.

Was bedeuten wirtschaftlich erfolgreiche Stadtwerke (EVB) für Eisenach?

Die EVB Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH übernimmt neben der Energieversorgung weitere Aufgaben der Daseinsvorsorge. Erträge tragen dazu bei, dass Investitionen möglich bleiben und Angebote unterstützt werden können, die sich nicht selbst tragen – etwa das Aquaplex.

 

Was ein einzelnes Projekt wirtschaftlich bedeutet, lässt sich erst nach Abschluss der Planungen belastbar sagen.

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Markt 2
99817 Eisenach
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