
Das Schöffenamt
Schöff*innen sind ehrenamtliche Richter*innen, die in Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken. Sie werden für fünf Jahre gewählt. In Deutschland gibt es etwa 60.000 Schöffinnen und Schöffen. In einem demokratischen Rechtsstaat ist die Beteiligung von Schöffen bei der Urteilsfindung wichtig. Sie trägt dazu bei, dass die Rechtsprechung lebensnah ist. Die Voraussetzungen für die Eignung als Schöffin oder Schöffe ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmung, insbesondere den Paragrafen 31 bis 35 des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Weitere Informationen zur Wahl und Tätigkeit der Schöff*innen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Dort steht unter anderem eine Broschüre zum Download bereit.
Schöffenwahl 2023

Für die Schöff*innen und Jugendschöff*innen geht nach fünf Jahren ehrenamtlicher Arbeit im Dezember 2023 ihre Amtszeit am Amtsgericht Eisenach sowie am Landgericht Meiningen zu Ende. Für die neue Amtszeit von 2024 bis 2029 sind Neuwahlen erforderlich. Somit werden nun neue Bewerber*innen für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt in der Thüringer Justiz gesucht. Da die Stadt Eisenach nicht mehr kreisfrei ist, erfolgt die Neuwahl der Jugendschöff*innen nun über den Landkreis (Jugendamt). Interessierte wenden sich dazu bitte an das Landratsamt Wartburgkreis.
Für die Neuwahl der Erwachsenenschöff*innen sind Bewerber*innen durch die Stadt Eisenach in die jeweiligen Vorschlagslisten aufzunehmen. Aus diesen wählt ein Wahlausschuss beim Amtsgericht Eisenach im Laufe des Jahres 2023 die Schöffen aus. Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für das Schöffenamt können sich interessierte Eisenacher Bürger*innen vorschlagen lassen – zum Beispiel von Vereinen und Einzelpersonen – oder auch selbst bewerben. Entsprechende Bewerbungen können bei der Stadtverwaltung Eisenach abgegeben werden.
Bewerbungen bis spätestens 5. Mai 2023
Die Voraussetzungen für die Eignung als Schöffin oder als Schöffe ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Paragrafen 31 bis 35 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Grundsätzlich kann jede und jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffin beziehungsweise Schöffe werden. Eine besondere Qualifikation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt.
In Eisenach wird die Schöffenwahl wird durch den Fachdienst Recht der Stadtverwaltung betreut. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Mandy Siegmund, kommissarische Leiterin des Fachdienstes, oder Claudia Kirchner, Sachbearbeiterin unter der Tel.: 03691 670-519 oder per E-Mail. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Schöffenamt sowie Vordrucke der notwendigen Bewerbungsformulare. Die Bewerbung sollte bis spätestens zum 5. Mai 2023 bei der Stadtverwaltung Eisenach – Fachdienst Recht – eingegangen sein.
So erreichen Sie uns
Fachdienst Recht
Mandy Siegmund
Markt 2
99817 Eisenach
auf Google Maps anzeigen
Telefon: 03691 670-519
Montag: | 9-12 Uhr |
Dienstag: | 9-12 Uhr |
Mittwoch: | 9-12 Uhr |
Donnerstag: | 9-12 und 14-16 Uhr |
Freitag: | 9-12 Uhr |
sowie nach | Vereinbarung |