
Die Ortsteile und ihre Vertretungen
Eisenach hat insgesamt neun Ortsteile.
Die Ortsteilbürgermeister werden alle fünf Jahre direkt gewählt, die Wahlen finden gemeinsam mit der Stadtratswahl statt. Die Ortsteilräte werden in Einwohnerversammlungen gewählt (jeweils nachdem der neu gewählte Stadtrat seine Arbeit aufgenommen hat). Wofür die Ortsteilräte genau zuständig sind, steht im Paragraph 45 der Thüringer Kommunalordnung.
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