
Ordnungsrecht
Zum Fachdienst Ordnungsrecht gehören die Fachgebiete Verkehrsüberwachung sowie Gewerbe und allgemeines Ordnungsrecht. Auch nach der Fusion mit dem Wartburgkreis ahndet die Stadt Eisenach eigenständig Ordnungswidrigkeiten wie etwa falsches Parken, regelt den Betrieb des Eisenacher Wochenmarktes und ist erste Anlaufstelle für Gewerbetreibende. Auch den Aufgabenbereich Betreuung von Fundtieren und die Anmeldung von Veranstaltungen verantwortet der Fachdienst weiterhin. Versammlungen und Demonstrationen hingegen müssen über den Wartburgkreis angemeldet werden.
Zugeordnete Fachgebiete
Verkehrsüberwachung
Gewerbe und allgemeines Ordnungsrecht
Informationen zu Straßenreinigung und Winterdienst
Wichtige Informationen rund um die Straßenreinigung und den Winterdienst sind in einem Flyer der Stadtverwaltung zusammengefasst. Dieser ist an Eisenacher Haushalte verteilt worden.
Im Flyer ist nachzulesen, dass Eigentümer und Besitzer von Grundstücken für das Reinigen der öffentlichen Straßen zuständig sind. Die Straßen sind einmal wöchentlich zu reinigen. Dazu gehört insbesondere das Beseitigen von Schmutz, Schlamm, Glas, Pappe und Papier, Verpackungen, Zigarettenresten, Laub und Wildkrautbewuchs. Der Straßenkehrricht gehört in die Restmülltonne.
Alle Details rund um die Straßenreinigung sind schriftlich in der Straßenreinigungssatzung festgehalten. In der Satzung sind auch Informationen zum Winterdienst enthalten.
Straßen mit Gehweg auf nur einer Seite
Soweit Gehwege nur auf einer Straßenseite vorhanden sind - besonders häufig in den Ortsteilen - gilt eine besondere Regelung: Hier wechselt die Reinigungspflicht jährlich zwischen den Grundstücksbesitzern auf beiden Straßenseiten. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer der Grundstücke auf der Seite mit dem Gehweg zur Reinigung verpflichtet, in Jahren mit ungerader Endziffer sind es die Eigentümer auf der Straßenseite, die dem Gehweg gegenüber liegt.
So erreichen Sie uns
Telefon: 03691 670-309
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| Dienstag: | 9-12 und 13-15 Uhr |
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