Wahlen
Tätigkeit als Wahlhelfer
Erhebungsbogen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wer gerne als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden möchte, sendet den ausgefüllten Erhebungsbogen per Mail oder meldet sich telefonisch beim Wahlbüro.
Zur näheren Einsatzplanung bitte zusätzlich die Bereitschaftserklärung ausfüllen und einreichen. Bei der Einteilung wird nach Möglichkeit versucht, die Wahlhelfer/Wahlhelferinnen wohnungsnah einzusetzen beziehungsweise auf deren Einsatzwünsche Rücksicht zu nehmen. Die abschließende Einteilung in welchem Wahllokal sowie in welcher Funktion, erfolgt mit einem gesonderten Berufungsschreiben. Aus organisatorischen und sicherheitsrelevanten Gründen soll auf die Barauszahlung im Wahllokal verzichtet werden, weshalb bitte die Bankverbindung im Erhebungsbogen mitzuteilen ist.
Aufgabenbeschreibung Wahlhelfer
Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:
• Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
• Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum,
• Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses,
• Überprüfung von Wahlscheinen,
• Ausgabe des Stimmzettels,
• Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,
• Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
• Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung,
• Zählung der Wähler,
• Zählung der Stimmen,
• Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird,
• Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.
Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Diese kann – je nach Umfang der Wahl – einige Stunden dauern und ggf. auch am Folgetag fortgesetzt werden müssen.
Aufwandsentschädigungen
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag (sowie falls erforderlich am folgenden Tag) je eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro, für verbundene Wahlen in Höhe von 80 Euro. Zusätzliche Entschädigungen erhalten Wahlvorsteher*innen (in Höhe von 20 Euro), stellvertretene Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher (15 Euro, beziehungsweise 25 Euro) und Schriftführer*innen (10 Euro, beziehungsweise 20 Euro).
Die Bürger*innen und Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, die sich am Wahltag als Einsatzreserve bereithalten, aber nicht eingesetzt werden, erhalten eine Entschädigung in Höhe von 20 Euro. Alle Infos finden Sie in der Wahlhelferentschädigungssatzung.
Wahlbüro
Stadtverwaltung Eisenach
Markt 2
99817 Eisenach
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