Schweden-Rückkehrer müssen in Quarantäne

Wer als Eisenacher aktuell von einer Reise aus Schweden zurückkehrt, muss in Quarantäne. Grund dafür ist der Anstieg von Infektionen mit dem Coronavirus und damit verbunden die Überschreitung des Schwellenwertes von 50 pro 100.000 Einwohner. Somit greift die Zweite Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus Sars-CoV-2. In dieser ist geregelt, dass sich auch EU-Bürger in häusliche Quarantäne zu begeben haben, wenn sie aus einem Land zurückkehren, in dem der Schwellenwert überschritten wurde. Betroffene haben sich unverzüglich beim Gesundheitsamt des Wartburgkreises zu melden (per E-Mail  an gesundheitsamt(.a-t.)wartburgkreis.de oder Tel. 03691 670-460) und dürfen sich nur in ihrer Wohnung beziehungsweise auf ausschließlich von ihnen selbst genutzten Bereichen ihres Wohngrundstückes aufhalten.