Bekanntmachungen von Satzungen

Hier finden Sie die Bekanntmachungen von Satzungen der Stadt Eisenach, die auf der Internetseite nachrichtlich veröffentlicht werden. Damit werden amtliche Gesetze, Verordnungen sowie Satzungen der Bevölkerung mitgeteilt. Die rechtmäßige Veröffentlichung der Bekanntmachungen für Eisenach erfolgt zudem im Amtsblatt der Stadt Eisenach, dem Eisenacher Rathauskurier. Er erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte zugestellt. Darüber hinaus werden Satzungen in den Verwaltungsgebäuden Markt 2 (Rathaus) und Markt 22 (Bürgerbüro) sowie in den Schaukästen in den Ortsteilen ausgehängt.

Aufgrund § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 87) sowie § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes und zur weiteren landesrechtlichen Regelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Thüringer Naturschutzgesetz – ThürNatG) in der Fassung der…

Artikel weiterlesen

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink.  Aktuell läuft für den Abschnitt D1 von SuedLink (südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen bis südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern) das Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur  hat hierzu nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) den Untersuchungsrahmen festgelegt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens…

Artikel weiterlesen

Dem Stadtrat der Stadt Eisenach wurde zu seiner Sitzung am 06.12.2022 die 5. Änderungsatzung zur Satzung der Stadt Eisenach über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für diese Ausgabe des Eisenacher Rathauskuriers – Amtsblatt der Stadt Eisenach – lag vor der Sitzung am 06.12.2022.

Im Falle der Zustimmung des Stadtrates soll die o. g. Änderungssatzung zum 01.01.2023 in Kraft treten. Die Veröffentlichung der Satzung kann…

Artikel weiterlesen

Aufgrund des § 6a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108), des § 1 Nr. 1 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 13. Februar 2007 (GVBl. Seite 11), zuletzt geändet durch Verordnung vom 30. August 2021 (GVBl. Seite 472) und § 19 Abs. 1 Satz 2 Thüringer…

Artikel weiterlesen

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 13.09.2022 die Satzung über die zweite Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 50 »Sondergebiet Windenergie am Reitenberg« Neukirchen beschlossen. Dies wird hiermit gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 BauGBöffentlich bekannt gemacht. Die zweite Verlängerung der Veränderungssperre tritt nach Bekanntmachung am 27.11.2022 um 00:00 Uhr in Kraft.

Artikel weiterlesen

Mit Beschluss-Nr. StR/0508/2022 vom 04.07.2022 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Umbenennung eines Teiles der Wilhelm-Rinkens-Straße in

Artikel weiterlesen

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 87), in Verbindung mit §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396),…

Artikel weiterlesen

1.) Haushaltssatzung

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 87) erlässt die Stadt Eisenach folgende Haushaltssatzung:


§ 1


Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;

er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit           89.499.261 €
und
im…

Artikel weiterlesen

Mit Beschluss-Nr. StR/0508/2022 vom 04.07.2022 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Umbenennung eines Teiles der Wilhelm-Rinkens-Straße in


Synagogenstraße


beschlossen.


Die Namensänderung „Synagogenstraße“ erfolgt für den Bereich zwischen Goethestraße und Karl-Marx-Straße, Flur 54, Flurstück 4332/2. Die Lage ist auf dem Flurkartenauszug ersichtlich.


Die Straßennamensänderung „Synagogenstraße“ wird am Tag nach der Bekanntgabe wirksam.


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Umbenennung…

Artikel weiterlesen

Zur Hauptversammlung der Jagdgenossenschaft Obendorf (Gemeinde Grabfeld/Thüringen) am 19.08.2022 wurde einstimmig beschlossen, aus dem Reinertrag des Jagdjahres 2021/22 sowie den Rücklagen aus den Vorjahren je Hektar nachgewiesene bejagbare Grundfläche 50,00 EUR an die Eigentümer auszuschütten.


Es gilt gemäß Beschluss der Jagdkatasterstand des Versammlungstages, woraus sich bei Anwendung des o.g. Basisbetrages ein entsprechender Verteilungsplan für die Ausschüttung ergibt. Der…

Artikel weiterlesen

In der


Gemeinde      Eisenach
Gemarkung    Stockhausen        Flur   4           Flurstück 382

Artikel weiterlesen

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 87), hat der Stadtrat der Stadt Eisenach in seiner Sitzung am 04.07.2022 folgende Satzung für die Musikschule der Stadt Eisenach beschlossen:

 

§ 1
Rechtsstellung

Die Musikschule Eisenach ist als nicht rechtsfähige Anstalt des…

Artikel weiterlesen

Bekanntmachung der öffentlichen Versteigerung von Fundsachen

Artikel weiterlesen
  1. Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat mit Beschluss Nr. 908-StR/2022 vom 23.05.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2019 festgestellt.
  2. Der Jahresgewinn in Höhe von 753.032,27 €wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Bestätigungsvermerk der zum Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bavaria Revisions- und Treuhand AG (Bavaria Treu AG), Erfurt, für den Jahresabschluss 2019 lautet wie folgt:

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers (Auszug)

‚Wir haben den…

Artikel weiterlesen
  1. Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat mit Beschluss Nr. 907-StR/2022 vom 23.05.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2018 festgestellt.
  2. Der Jahresverlust in Höhe von -994.883,98 €wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Bestätigungsvermerk der zum Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bavaria Revisions- und Treuhand AG (Bavaria Treu AG), Erfurt, für den Jahresabschluss 2018 lautet wie folgt:

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers (Auszug)

‚Wir haben den…

Artikel weiterlesen
Lade weitere Elemente..