Bekanntmachungen von Satzungen

Hier finden Sie die Bekanntmachungen von Satzungen der Stadt Eisenach, die auf der Internetseite nachrichtlich veröffentlicht werden. Damit werden amtliche Gesetze, Verordnungen sowie Satzungen der Bevölkerung mitgeteilt. Die rechtmäßige Veröffentlichung der Bekanntmachungen für Eisenach erfolgt zudem im Amtsblatt der Stadt Eisenach, dem Eisenacher Rathauskurier. Er erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte zugestellt. Darüber hinaus werden Satzungen in den Verwaltungsgebäuden Markt 2 (Rathaus) und Markt 22 (Bürgerbüro) sowie in den Schaukästen in den Ortsteilen ausgehängt.

hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner 40. Sitzung am 26.09.2023 mit Beschluss Nr. StR/0689/2023 den Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 50 »Windenergie am Reitenberg« als Satzung beschlossen.

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hier: erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum zweiten (2.) Entwurf des Bebauungsplanes

 

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 05.07.2023 wurde mit Beschluss-Nr. StR/0660/2023 der zweite (2.) Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)…

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Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 2 Nr. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunal-abgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 127), und des § 35…

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Auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO-) in der Fassung der vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), sowie § 33 Abs. 1 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) vom 19. Mai 2004, zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229, 266), hat der Stadtrat der Stadt Eisenach in seiner Sitzung am 05.07.2023…

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Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 2 Nr. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), in Verbindung mit §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl.…

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Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink.  Aktuell läuft für den Abschnitt D1 von SuedLink (südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen bis südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern) das Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur  hat hierzu nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) den Untersuchungsrahmen festgelegt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens…

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Dem Stadtrat der Stadt Eisenach wurde zu seiner Sitzung am 06.12.2022 die 5. Änderungsatzung zur Satzung der Stadt Eisenach über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für diese Ausgabe des Eisenacher Rathauskuriers – Amtsblatt der Stadt Eisenach – lag vor der Sitzung am 06.12.2022.

Im Falle der Zustimmung des Stadtrates soll die o. g. Änderungssatzung zum 01.01.2023 in Kraft treten. Die Veröffentlichung der Satzung kann…

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Aufgrund des § 6a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108), des § 1 Nr. 1 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 13. Februar 2007 (GVBl. Seite 11), zuletzt geändet durch Verordnung vom 30. August 2021 (GVBl. Seite 472) und § 19 Abs. 1 Satz 2 Thüringer…

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Mit Beschluss-Nr. StR/0508/2022 vom 04.07.2022 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Umbenennung eines Teiles der Wilhelm-Rinkens-Straße in

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Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 87), in Verbindung mit §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396),…

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1.) Haushaltssatzung

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 87) erlässt die Stadt Eisenach folgende Haushaltssatzung:


§ 1


Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;

er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit           89.499.261 €
und
im…

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Mit Beschluss-Nr. StR/0508/2022 vom 04.07.2022 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Umbenennung eines Teiles der Wilhelm-Rinkens-Straße in


Synagogenstraße


beschlossen.


Die Namensänderung „Synagogenstraße“ erfolgt für den Bereich zwischen Goethestraße und Karl-Marx-Straße, Flur 54, Flurstück 4332/2. Die Lage ist auf dem Flurkartenauszug ersichtlich.


Die Straßennamensänderung „Synagogenstraße“ wird am Tag nach der Bekanntgabe wirksam.


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Umbenennung…

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Zur Hauptversammlung der Jagdgenossenschaft Obendorf (Gemeinde Grabfeld/Thüringen) am 19.08.2022 wurde einstimmig beschlossen, aus dem Reinertrag des Jagdjahres 2021/22 sowie den Rücklagen aus den Vorjahren je Hektar nachgewiesene bejagbare Grundfläche 50,00 EUR an die Eigentümer auszuschütten.


Es gilt gemäß Beschluss der Jagdkatasterstand des Versammlungstages, woraus sich bei Anwendung des o.g. Basisbetrages ein entsprechender Verteilungsplan für die Ausschüttung ergibt. Der…

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In der


Gemeinde      Eisenach
Gemarkung    Stockhausen        Flur   4           Flurstück 382

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Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 87), hat der Stadtrat der Stadt Eisenach in seiner Sitzung am 04.07.2022 folgende Satzung für die Musikschule der Stadt Eisenach beschlossen:

 

§ 1
Rechtsstellung

Die Musikschule Eisenach ist als nicht rechtsfähige Anstalt des…

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