sonstige bekanntmachungen

Hier finden Sie sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, gesetzliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen der Stadt Eisenach, die laut Hauptsatzung bekannt gemacht werden müssen. Das betrifft beispielsweise die Ankündigungen von Sitzungen, Allgemeinverfügungen oder den Hinweis auf das öffentliche Auslegen von Unterlagen (Auslegungsverfahren). Im Einzelfall werden sonstige Bekanntmachungen darüber hinaus in den Verwaltungsgebäuden Markt 2 (Rathaus) und Markt 22 (Bürgerbüro) sowie in den Schaukästen in den Ortsteilen ausgehängt oder im Rathauskurier gedruckt.

Mit Austritt eines stimmberechtigten Mitgliedes aus dem Ausländerbeirat muss der freie Platz nachbesetzt werden. Es wird ein*e Nachfolger*in als vertretende Person für ukrainische Einwohnende gesucht. Nach den syrischen Einwohnenden ist der ukrainische Bevölkerungsanteil als Zweithöchster der Stadt Eisenach zu verstehen.

 

Die Arbeit im Ausländerbeirat ist ehrenamtlich. Die Bildung des Beirates ist im § 10 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach festgelegt. Auf der Internetseite des…

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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Eisenach

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 13.09.2022 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • 1. Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk sowie den Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2021 zur Kenntnis., 2. Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
  • Der Vertreter der Stadt Eisenach in…
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Ulrike Müller

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