Am Alten Friedhof, südöstlich beim Parkplatz, steht eine sehr markante Trauer-Esche, die vielen Besuchern auffällt und am Ort ein prägendes Bild erzeugt. Aus Gründen der Verkehrssicherung wird diese Esche voraussichtlich am 18. oder 19. März einer Kronenpflege unterzogen. Die Baumkronen werden um etwa ein Drittel eingekürzt (Kronenrückschnitt). Der Baum wird auch nach dem Rückschnitt weiterhin ein besonderer und attraktiver Blickfang bleiben.
Hintergrund der Pflegearbeiten
Ein Gutachten aus dem Jahr 2023 attestierte der Esche damals eine nur noch kurze Lebensdauer. Ein sofortiger Rückschnitt war seinerzeit noch nicht zwingend erforderlich. Seither zeigen sich jedoch zwei für die Stabilität und Lebensfähigkeit des Baumes relevante Probleme, darunter das Eschentriebsterben und Austernseitlinge am Fuß des Stammes. Das Eschentriebsterben wird durch einen Schlauchpilz verursacht, der zunehmend die Leitungsbahnen im Baum verstopft. Dies führt zum Absterben der Krone, beginnend an feinen Ästen. Am Fuß des Stammes wurde der Austernseitling festgestellt. Dieser Pilz zersetzt Holz, Stamm und Wurzeln der Trauer-Esche sind nach und nach nicht mehr fest genug. In Kombination mit der starken Schrägstellung des Baumes erhöht dies das Risiko von Stammbruch oder Umstürzen erheblich.
Um das Gewicht der Krone zu verringern und so die Reststabilität des Baumes trotz Pilzbefall zu erhalten, wird die Krone um rund ein Drittel eingekürzt. Ziel ist es, den Baum als prägnantes Element des Friedhofs weiterhin zu erhalten, ohne die öffentliche Sicherheit zu gefährden. Es handelt sich um einen schonenden Pflegeschnitt, der den Baum entlastet und seine Stand- und Bruchsicherheit erhöht.
Ausnahme nach Bundesnaturschutzgesetz
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz sind größere Schnittmaßnahmen grundsätzlich nur in der Zeit von Oktober bis Februar zulässig. Ausnahmen sind jedoch zulässig, wenn sie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Diese Ausnahme liegt hier vor. Aus baumphysiologischen Gründen und mit Blick auf mögliche tierische Baumbewohner wurde der Termin so gewählt, dass einerseits noch keine Brutstätten erwartet werden und andererseits die Esche die Schnittverletzung während der beginnenden Vegetationszeit besser verkraften kann.
Der Baum wird unmittelbar vor dem Eingriff nochmals begutachtet. Sollte sich herausstellen, dass eine Brutstätte vorhanden ist oder eine weitere fachliche Klärung notwendig ist, wird die Maßnahme verschoben und ggf. die Untere Naturschutzbehörde hinzugezogen.

