LÖSUNGSSUCHE ZUM KULTURORT „ALTER SCHLACHTHOF“: STADTVERWALTUNG ZIEHT BILANZ

Die Stadtverwaltung Eisenach hat sich intensiv bemüht, gemeinsam mit dem gemeinnützigen Verein „Bühne Schlachthof Eisenach" (BSE) und dem privaten Eigentümer des alten Schlachthofgebäudes in der Langensalzaer Straße eine Lösung für die dortige Veranstaltungsstätte zu finden. Anlass ist, dass die Räumlichkeiten aufgrund nicht erfüllter Brandschutzauflagen nicht mehr für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden dürfen.

 

Mehrfache Gespräche mit allen Beteiligten

„Wir haben mit allen Beteiligten mehrfach gesprochen", berichtet Ingo Wachtmeister, Hauptamtlicher Beigeordneter der Stadtverwaltung und zuständig für Kultur. Er betont, wie wichtig ihm eine Heimstatt für Rock- und Metalkonzerte in Eisenach ist und dankt dem Verein ausdrücklich für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement. Gleichzeitig macht er aber deutlich: „An gesetzlichen Vorschriften des Brandschutzes kommt niemand vorbei, denn es geht um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher. Durch ein Brandereignis können viele Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden. Wie schnell es dazu kommen kann, zeigen Ereignisse der jüngsten Vergangenheit.“

 

Auflagen sind verwaltungsintern nochmals geprüft worden

Die Stadtverwaltung ist dem Verein und dem Eigentümer mehrfach entgegengekommen und hat die Fristen zur Umsetzung der Auflagen wiederholt verschoben. Außerdem wurden die Auflagen verwaltungsintern erneut geprüft. Das Ergebnis: Um die Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten, können keine Abstriche gemacht werden.

 

Zum Vorschlag, zumindest den vorderen kleinen Saal weiterhin für Konzerte zu nutzen, kann erst nach Vorlage prüffähiger Unterlagen eine Aussage durch die Bauaufsicht getroffen werden.

 

Grundsätzlich gilt: Für die Verkehrssicherheit sind die Veranstalter sowie Eigentümer der Immobilie verantwortlich. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob behördliche Kontrollen wie eine Gefahrenverhütungsschau durchgeführt werden. Die Gefahrenverhütungsschau dient dazu, Brand- und andere Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und die Einhaltung sicherheitsrelevanter Auflagen zu überprüfen. Sie ersetzt jedoch nicht die eigenverantwortliche Sicherung durch die Veranstalter und Eigentümer.

 

Hilfe bei der Suche nach alternativen Räumlichkeiten

Während die Sicherungspflicht klar geregelt ist, hat die Stadtverwaltung keine Kenntnis darüber, wie die vertraglichen Details zwischen dem Verein und dem Eigentümer aussehen. Üblich sind jedoch Vereinbarungen, mit denen Vereine ihre Investitionen in private Immobilien über langjährige Miet- oder Erbbauverträge absichern. Eine finanzielle Beteiligung der Stadt an Brandschutzmaßnahmen für Privatpersonen kommt nicht infrage. „Wir als Stadt können nicht in Immobilien investieren, die uns nicht gehören", erklärt Wachtmeister. Unterstützend bietet die Stadtverwaltung jedoch ihre Hilfe an, falls der Verein auf der Suche nach alternativen Räumlichkeiten ist.