Öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 wird öffentlich bekannt gemacht.


Mit Verfügung vom 22. Oktober 2026, AZ.: 5090-212-1512/284 teilte das Thüringer Landesverwaltungsamt Folgendes mit:


„[…] Bei der Prüfung der Nachtragshaushaltssatzung ergaben sich keine Feststellungen, die eine
Beanstandung des Beschlusses über die Nachtragshaushaltssatzung begründen würden.
Die vorzeitige Bekanntmachung gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wird
ausdrücklich zugelassen. […]“

Öffentlichte Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2026