Der Stadtrat hat am 9. September 2026 die 1. Änderung des Geltungsbereiches und den Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Dies gilt als Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „PV- Freiflächenanlage Stedtfelder Berg I“. Der Vorentwurf wird nun offengelegt, damit Öffentlichkeit, Behörden sowie Träger öffentlicher Belange frühzeitig informiert sind.
Die Unterlagen liegen zusätzlich in Papierform in der Zeit von Montag, 28. September 2026, bis Freitag, 23. Oktober 2026, in der Stadtverwaltung der Stadt Eisenach, 2. Etage, zur Einsichtnahme aus. Anregungen aus der Bevölkerungen nimmt das Fachgebiet Stadtplanung jederzeit per E-Mail entgegen. Postalisch können Rückmeldungen an Stadtverwaltung Eisenach, Fachgebiet Stadtplanung, Postfach 101462, 99804 Eisenach, gesendet werden.
vollständiger Bekanntmachungstext
Stadtratsbeschluss- Nr. StR/0327/2026
Geltungsbereich: Stand 1. Änderung
2. Änderung Flächennutzungsplan: Planzeichnung (Stand Vorentwurf)
2. Änderung Flächennutzungsplan: Begründung (Stand Vorentwurf)
Umweltbericht (Stand Vorentwurf)
Anlage I zum Umweltbericht (Artenschutzfachrechtlicher Fachbeitrag vom 15.07.2026)
Anlage II zum Umweltbericht (Maßnahmenblätter)

