Interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

Die Stadtverwaltung Eisenach hat nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Thüringer Ausführungsgesetz Hinweisgeberschutzgesetz eine Interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben.

 

Dorthin können sich Menschen wenden, die in ihrem beruflichen Umfeld Kenntnis zu Vorfällen erhalten haben, die strafrechtlich geschützte oder mit Bußgeld bewehrte Rechtsgüter betreffen. Das HinSchG ist anzuwenden, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, oder der Sachverhalt gegen sonstige Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft verstößt. 

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz sichert den Hinweisgebenden besondere Geheimhaltungspflichten zu und gewährleistet den Schutz vor Repressalien aufgrund ihrer Meldung.

 

Die Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz der Stadtverwaltung Eisenach ist seit 1. Februar 2026 angesiedelt bei Licht und Partner Wirtschaftsjuristen, Schmalkalden. Die Kontaktmöglichkeiten sind am Seitenfuß zu finden.

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Licht und Partner Wirtschaftsjuristen

Altmarkt 9

98574 Schmalkalden

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