Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis

Die bisher kreisfreie Stadt Eisenach gehört seit 1. Juli 2021 zum Wartburgkreis. Zunächst gilt die 2019 vom Thüringer Landtag beschlossene Fusion aber nur juristisch. Erst am 1. Januar 2022 gehen die Aufgaben an den Landkreis über. Eisenach ist nun kreisangehörige Kommune und darf sich Große Kreisstadt nennen. Offizieller Kreissitz bleibt Bad Salzungen. Eisenach ist erste Große Kreisstadt Thüringens. Der Wartburgkreis hat nun rund 160.000 Einwohner und ist damit der flächengrößte und bevölkerungsreichste Landkreis im Freistaat. Von 1998 bis zum 30. Juni 2021 war Eisenach kreisfreie Stadt.

 

Zum Jahreswechsel 2021/22 wurde der Landrat Chef für rund 150 städtische Angestellte, die zum Wartburgkreis wechseln, vor allem in der Sozialverwaltung und im Jugendamt. Die meisten Bürger*innen behielten also ihre bisherigen Ansprechpartner, nur änderte sich deren Büroadresse. Nach einem Ringtausch zwischen der Stadt Eisenach, der Wartburg-Sparkasse und dem Wartburgkreis verfügt der Landkreis ab 1. Januar 2022 in Eisenach über zwei Verwaltungsgebäude. In der bisherigen Außenstelle des Landratsamtes in der Thälmannstraße investierte der Wartburgkreis rund 2,5 Millionen Euro in Umbau und Sanierung des Objektes, dort arbeiten nun 60 Mitarbeiter*innen. An der Rennbahn 6 wurde die ehemalige Sparkasse umgebaut und es entstanden 131 Arbeitsplätze.

 

 

Eisenach Anlaufstelle für den gesamten nördlichen Wartburgkreis

Die beiden neuen Dienstgebäude sind nicht nur Anlaufpunkt für die Eisenacher Bürger*innen, sondern insbesondere auch für die Bevölkerung des gesamten nördlichen Wartburgkreises: Wer zum Jugendamt, Sozialamt oder zum Versorgungsamt muss, braucht nicht länger nach Bad Salzungen fahren. In der Thälmannstraße sind weiterhin die Führerschein- und Zulassungsstelle sowie Ansprechpartner des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes erreichbar. Sitz der Rettungsleitstelle Wartburgkreis bleibt Eisenach ohnehin.

 

Mit der Fusion erreicht die Stadt Eisenach ein komplett anderes Haushaltsniveau als es als kreisfreie Stadt der Fall war. So reduzierte sich der Verwaltungshaushalt ab dem Haushaltsjahr 2022 von aktuell 124,5 Millionen Euro (Haushaltsentwurf 2021) etwa um ein Drittel, da der weitaus größte Teil der Sozialausgaben nach dem Aufgabenübergang zum 1. Januar 2022 vom Kreis geschultert wird. Demgegenüber erhöht sich der Verwaltungshaushalt des Wartburgkreises um ein Drittel und es entsteht ein Gesamthaushalt von bis zu 200 Millionen Euro. Mit der Fusion verbindet sich zudem die Hoffnung, dass die Stadt zukünftig nicht mehr auf Bedarfszuweisungen des Freistaats Thüringen angewiesen ist.

Wichtige Erhebungen zur Rückkreisung

Über die Auswirkungen einer freiwilligen Einkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis informiert das Kurzgutachen des Deutschen Instituts für Urbanistik.

Ein Musterhaushalt gibt Auskunft zu den Eisenacher Finanzen 2019, wenn Eisenach große Kreisstadt ist. Hilfreiche Hinweise zum besseren Verständnis des Musterhaushaltes sind in den Erläuterungen zusammengefasst. 

Über das jeweilige Gesamtergebnis (basierend auf Prognosen und Annahmen) der Jahre 2019 bis 2024 informiert diese Übersicht

Rechtliche Aspekte, die im Zusammenhang mit der Fusion der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis stehen, sind von einer Rechtsanwaltskanzlei untersucht worden. 

Rückblick: Kreistagswahl am 20. Juni 2021

Die gemeinsame Kreistagswahl fand am 20. Juni 2021 statt - auch auf dem Gebiet der Stadt Eisenach. Es ist der erste gemeinsame Kreistag mit Mitgliedern aus Eisenach und dem Wartburgkreis. Mehr Infos

Beschlossenes Fusionsgesetz

Die Fusion zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis ist seit dem 12. September 2019 beschlossene Sache. An diesem Tag beschlossen die Abgeordneten des Thüringer Landtags das "Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Wartburgkreises und der kreisfreien Stadt Eisenach". Sie können das Fusionsgesetz "Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Wartburgkreises und der kreisfreien Stadt Eisenach" hier nachlesen.

 

Das Land Thüringen hat der Stadt Fusionshilfen für die Jahre 2022 bis 2026 zugesagt. Dies wird im Gesetzentwurf zur Fusion verbindlich festgeschrieben. 2022: 4 Millionen Euro, 2023: 4 Millionen Euro, 2024: 3,5 Millionen Euro, 2025: 3,5 Millionen Euro und 2026: 1,5 Millionen Euro. In Summe: 16,5 Millionen Euro. Im Jahr 2022 erhält die Stadt Eisenach einmalig 6 Millionen Euro. Mit dem Geld soll die Stadt ihre Altfehlbeträge abbauen (Schulden tilgen). Es ändert sich auch, dass Rechtsgeschäfte, die für Landkreise und kreisfreie Städte vorgesehen sind, ab 1. Januar 2022 nicht mehr von der Stadt Eisenach abgewickelt werden. Dazu gehören die Beantragung von Fördermitteln für Projekte des Europäischen Sozialfonds ESF sowie von Bund und Land - zum Beispiel für die Armutsprävention, das Bildungs- oder Integrationsmanagement sowie Förderungen der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

Zukunftsvertrag

Nach längeren Gesprächen seit 2012 sind mit dem Wartburgkreis im Jahr 2018 konkrete Vertragsverhandlungen geführt worden, welche Aufgaben zukünftig der Wartburgkreis übernehmen soll und welche Aufgaben bei der Stadt Eisenach bleiben. An den Gesprächen waren auf Eisenacher Seite Oberbürgermeisterin Katja Wolf und die Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen beteiligt. Das Ergebnis der Verhandlungen ist der Zukunftsvertrag. Der Vertrag beinhaltet zwei Anlagen: die Grundstruktur für die Verwaltung des Landratsamtes und eine Übersicht der Zweckvereinbarungen

 

Im Zukunftsvertrag steht beispielsweise, dass Eisenach Große Kreisstadt werden soll. Das ist ein völlig neuer Kommunaltyp in Thüringen. Als Große Kreisstadt kann Eisenach auch weiterhin bestimmte Aufgaben selbst erledigen, für die eigentlich der Wartburgkreis zuständig wäre. Im Falle Eisenachs heißt das unter anderem: Eisenach kann seine Schulen und die Musikschule in städtischer Verantwortung belassen. Die Stadt kann auch weiterhin für den Stadtbusverkehr zuständig sein und die Arbeit im Abfallwirtschaftszweckverband fortsetzen. Ebenso kann Eisenach weiterhin in der Wartburg-Sparkasse vertreten sein. All das ist schriftlich im Zukunftsvertrag geregelt und wird auch im Gesetzentwurf festgehalten.

 

Der Zukunftsvertrag ist am 12. März 2019 im Stadtrat beschlossen und am 4. April 2019 von Oberbürgermeisterin Katja Wolf und Landrat Reinhard Krebs unterschrieben worden. 

 

Eisenach soll außerdem Oberzentrum in Westthüringen werden. Das heißt, dass die Stadt ein überregionales Angebot an Kultur und Sport vorhält. Der Eisenacher Standort des Landestheaters wird damit noch besser abgesichert. Wichtige Behörden lassen sich in Oberzentren nieder. Eisenach kann ein sicherer Standort für das Amtsgericht bleiben. Der Titel Oberzentrum spielt auch bei der Verkehrsanbindung eine Rolle. Als Oberzentrum kann Eisenach dauerhaft den ICE-Halt am Eisenacher Hauptbahnhof stärken. Als Oberzentrum bleibt Eisenach weiterhin Schwerpunkt des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens. Damit Eisenach zum Oberzentrum wird, soll der Landesentwicklungsplan 2025 entsprechend geändert werden. 

 

Wichtig zu wissen:
Der Zukunftsvertrag ist beschlossen worden. Es kommen aber folgende Neuerungen/Änderungen hinzu:
Der Wartburgkreis wird Träger der Eisenacher Volkshochschule (VHS). Der Hauptsitz der gemeinsamen VHS soll in Eisenach sein. Die Straßenverkehrsbehörde und die untere Gewerbebehörde gehen ebenfalls auf den Wartburgkreis über. Die Stadt Eisenach erhält einen Sitz in der Trägerversammlung des Jobcenters. 

 

Zusatzvereinbarung zum Zukunftsvertrag:
Oberbürgermeisterin Katja Wolf und Landrat Reinhard Krebs haben am 20. Mai eine Zusatzvereinbarung zum Zukunftsvertrag unterzeichnet. Darin sind alle Fristen aktualisiert worden. Der Aufgabenübergang von der Stadt Eisenach auf den Wartburgkreis wird mit Wirkung vom 1.1.2022 erfolgen. Die Einkreisung der Stadt Eisenach wird zum 1.7.2021 stattfinden.

Wichtige Beschlüsse zum Nachlesen

Aufgelistet ist eine Auswahl von Beschlüssen, die im Zusammenhang mit der geplanten Rückkreisung stehen und vom Eisenacher Stadtrat bisher gefasst worden sind. Aufgezählt sind auch zwei Berichtsvorlagen der Verwaltung.

 

25. Juni 2019:
Stellungnahme der Eisenach zum Fusionsgesetzentwurf

 

12. März 2019:
Beschluss zur Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis

 

12. Dezember 2019:

abgelehnter Beschluss zur Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis

 

13. November 2018:

Stellungnahme der Stadt Eisenach zum Gesetzentwurf (im Hauptausschuss beschlossen)
 

6. November 2018:
Beschlossene Stellungnahme der Stadt Eisenach zum Gesetzentwurf

 

30. Oktober 2018:
Beschlossene Nachverhandlungen zum Zukunftsvertrag der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis

 

25. September 2018:
Beschlossener Antrag zum Start des Gesetzgebungsverfahrens

 

23. August 2018:

Beratung und Beschlussfassung zum Zukunftsvertrag der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises

 

13. März 2018:
Zwischenbericht zum gegenwärtigen Stand der Verhandlungen der Fusion

 

31. Januar 2017:
"Eine starke Wartburgregion mit einer starken Kreisstadt Eisenach"

 

6. September 2016:
Berichtsvorlage zum aktuellen Stand der Gespräche zwischen Stadt und Wartburgkreis

 

14. Juni 2016:
Antrag auf Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens

 

17. November 2015:
"Wartburgregion stärken – Potentiale bündeln"

 

27. November 2013:
Verhandlungslegitimation

 

20. Juli 2012:
Grundlagenbeschluss zur Rückkreisung - Haushaltssicherungskonzept