
Ausschüsse des Stadtrates
Der Stadtrat bildet für bestimmte Aufgabenbereiche vorberatende und beschließende Ausschüsse. Die Ausschüsse bestehen aus dem Oberbürgermeister und den weiteren Ausschussmitgliedern. Der Oberbürgermeister kann einen Beigeordneten mit seiner Vertretung im Ausschuss beauftragen. Näheres zu den Ausschüssen sowie deren Zuständigkeiten ist in der Geschäftsordnung des Stadtrates, §§ 28 bis 41, sowie in der Richtlinie zur Vorlage von bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen der Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport geregelt.
Beschließende Ausschüsse
(tagen öffentlich):
- Haupt- und Finanzausschuss
- Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung
- Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport
- Ausschuss für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen
- Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus
Neben den Ausschüssen des Stadtrates besteht als weiterer beschließender Ausschuss gemäß § 70 SGB VIII der Jugendhilfeausschuss.