
Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen
In der Stadtverwaltung ist die Zentrale Vergabestelle die federführende Organisation für bestimmte Ausschreibungs- und Vergabeverfahren.
Gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A informiert die Stadtverwaltung Eisenach als Auftraggeber über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.