EISENACH REAGIERT AUF EVENTUELLE ANSPRÜCHE ZUR NS-RAUBKUNST

Der Stadtrat hat Oberbürgermeister Christoph Ihling einstimmig damit beauftragt, einem Verwaltungsabkommen beizutreten, dessen Ziel eine rechtsverbindliche Klärung von Ansprüchen zur NS-Raubkunst ist. Dabei handelt es sich um Kunstwerke im jüdischen Besitz, die während der Zeit des Nationalsozialismus unrechtmäßig weggenommen oder unter Zwang abgepresst worden sind.

 

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben in diesem Jahr ein Verwaltungsabkommen geschlossen, um ein neues Vorgehen hinsichtlich von NS-Raumkunst zu etablieren. Bisher gelten die Washingtoner Prinzipien, die eine rechtlich nicht verbindliche, jedoch moralisch und ethisch verpflichtende Übereinkunft darstellen. Ziel ist es, zwischen 1933 und 1945 beschlagnahmte Kunstwerke zu identifizieren und mit den Vorkriegseigentümern eine gerechte und faire Lösung zu finden. Die Bundesrepublik folgte mit verschiedenen Erklärungen diesen Grundsätzen.

 

Schiedsgericht entscheidet rechtsverbindlich

Seit 2016 gab es eine Beratende Kommission, die im Sinne eines Mediators bei Streitfällen agierte. Mit einem Verwaltungsabkommen wird nunmehr eine Schiedsgerichtsbarkeit etabliert, die – im Unterschied zur Kommission – rechtsverbindliche Entscheidungen bei Rückgabestreitigkeiten fällt.

 

Indem die Stadt Eisenach eine entsprechende Erklärung abgibt, tritt sie über die kommunalen Spitzenverbände diesem Verwaltungsabkommen bei. Für den Fall, dass es zu Streitigkeiten zwischen der Stadt Eisenach und einem Anspruchsberechtigten über die Rückgabe von Kulturgut kommt, unterwirft sich die Stadt den schiedsgerichtlichen Grundsätzen. Dies gilt nur für das von der Stadt Eisenach selbst verwahrte Kulturgut.

 

Im Thüringer Museum Eisenach waren in den 1990er Jahren einige Ansprüche auf Rückgabe zu verzeichnen, die sich jedoch ausschließlich auf nach 1945 unrechtmäßig entzogenes Kulturgut beschränkten. Ein vom Museum 2024 veranlasster, mit dem Thüringer Museumsverband realisierter Erst-Check ergab wenige belastbare Ansatzpunkte für das Vorhandensein von NS-Raubkunst in den Beständen.