Müssen Straßen, Wege oder Plätze zum Verlegen von Leitungen aufgegraben werden, regelt die Sondernutzungssatzung, zu welchen Konditionen das erfolgen darf. Das gilt ebenso für das Aufstellen von Gerüsten, Masten oder Bauzäunen. Will jemand Warenständer vor seinem Geschäft oder Tische und Stühle für einen Biergarten aufstellen und nutzt dazu öffentliche Flächen, muss er ebenfalls die Sondernutzungssatzung beachten.
Der Stadtrat hat mit großer Mehrheit bei einer Stimmenthaltung entschieden, das Regelwerk durch „neue Tatbestände“ zu ergänzen. Eingeschlossen sind jetzt ebenfalls Straßen, Wege und Plätze, die für E-Roller, Car-Sharing, E-Ladesäulen sowie für Verkaufsstellen von Weihnachtsbäumen und das Aufstellen von Wertstoff-Sammel-Containern benötigt werden.
Auch das Gebührenverzeichnis ist überarbeitet worden, denn für die Nutzung des öffentlichen Raums muss bezahlt werden. Für Außengastronomie werden beispielsweise von Mai bis September 2026 vier Euro pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat erhoben. Ab 2028 sollen es dann im gleichen Zeitraum fünf Euro pro Quadratmeter und Monat werden.
Die geänderte Sondernutzungssatzung und die dazu gehörige Gebührensatzung treten am Freitag, 8. Mai 2026, in Kraft. Sie sind hier nachzulesen.

