Die Stadtverwaltung sieht sich veranlasst, ein eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Hiltenstraße/Meniusstraße auszuweisen. Eine entsprechende Ausschilderung wird innerhalb der nächsten zwei Wochen umgesetzt. Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet die neue Regelung, dass sie nicht mehr direkt vor den Wohnhäusern parken dürfen. Kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen bleibt möglich, wenn dadurch keine Behinderungen für andere Verkehrsteilnehmer entstehen.
Hintergrund: Die Feuerwehr Eisenach hatte mehrfach Einsätze wegen medizinischer Notfälle in der Hiltenstraße und Meniusstraße. Dabei musste festgestellt werden, dass die Drehleiter aufgrund der vorhandenen Parksituation nicht oder nur eingeschränkt eingesetzt werden konnte. Am 23. Februar hat ein Termin vor Ort unter Beteiligung des Fachdienstes Ordnungsrecht stattgefunden, bei dem die Feuerwehr den Einsatz eines Löschfahrzeugs und der Drehleiter getestet hat.
Bei dem Test ist festgestellt worden, dass die Fahrzeuge nur sehr langsam vorankommen, weil Kurvenradien zu eng sind, die Durchfahrbreite nur knapp bemessen ist und Schwenkbereiche nicht ausreichen. Weiter wird die Einsatzfähigkeit eingeschränkt, weil Aufstellflächen fehlen. Eine Menschenrettung oder Brandbekämpfung ist nur mit erheblichem Zeitverzug möglich. Im Ernstfall zählt jedoch jede Minute. Aus den genannten Gründen wurde entschieden, im Bereich der Hiltenstraße/Meniusstraße das eingeschränkte Halteverbot auszuweisen.

