REGIONALPLAN: WINDVORRANGGEBIETE BEI EISENACH SIND UMSTRITTEN

Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen eröffnet am 18. Mai die Beteiligung der Öffentlichkeit zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen. Der Plan umfasst zentrale Themen wie Raum‑ und Siedlungsstruktur, Verkehrs‑ und Versorgungsinfrastruktur, Hochwasserschutz sowie Vorranggebiete für den Ausbau der Windenergie. Der nördliche Wartburgkreis und vor allem die Region um Eisenach sind von den beabsichtigten erweiterten Möglichkeiten für Windenergieanlagen besonders betroffen. So ist zu erwarten, dass dort künftig eine Vielzahl von Anlagen von etwa der doppelten Höhe der bisher schon das Landschaftsbild prägenden Anlagen errichtet wird. Das Aussehen Eisenachs und seiner Umgebung sowie die Blickbeziehungen zum Weltkulturerbe Wartburg könnten damit dauerhaft verändert werden.

 

Die Entwurfsunterlagen stehen vom 18. Mai 2026 bis 20. Juli 2026 online zur kostenlosen Einsichtnahme bereit unter:  https://regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen.

 

Zusätzlich können die Unterlagen in Auslegungsstellen vor Ort eingesehen werden, etwa im Landratsamt Wartburgkreis, Standort Bad Salzungen, während der jeweiligen Öffnungszeiten.

 

Bürger, Vereine, Unternehmen und Kommunen können elektronisch per E‑Mail an regionalplan2026‑suedwest@tlvwa.thueringen.de, postalisch oder vor Ort zur Niederschrift ihre Stellungnahmen zum Entwurf einreichen. Jeder kann sich dabei mit seinem jeweils eigenen, individuellen Standpunkt beteiligen. Die Frist endet am 20. Juli 2026. Nicht fristgerecht eingereichte Beiträge können bei der abschließenden Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. 

 

Der Regionalplan legt Grundsteine für die räumliche Entwicklung, den Ausbau erneuerbarer Energien und den Schutz von Umwelt und Kultur. Bürgerbeteiligung sorgt dafür, dass lokale Anliegen, Erfahrungen und Ideen in die Entscheidung einfließen. Ihre Rückmeldungen können zum Beispiel Einfluss auf die Ausweisung von Windenergie‑Vorranggebieten, die Gestaltung von Freiraum‑ und Hochwasserschutzmaßnahmen oder die Sicherung von Kulturerbe‑Standorten haben.

 

Alle eingereichten Stellungnahmen erhalten eine Eingangsbestätigung von der Regionalen Planungsgemeinschaft. Der Planungsverbund wird die Beiträge prüfen und in die abschließende Abwägung einfließen lassen. Die Stadt Eisenach beabsichtigt, eine eigene Stellungnahme abzugeben.

 

Weitere Informationen gibt es hier.