AUSSERGERICHTLICH KLÄREN STATT VOR GERICHT STREITEN: DIE ROLLE DER SCHIEDSSTELLE

Die Stadtverwaltung Eisenach bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Konflikte schnell, unbürokratisch und kostengünstig über die Schiedsstellen der Stadt beizulegen. Der Gang zur Schiedsstelle ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber oft der schnellste und sinnvollste Weg, um Alltagskonflikte wie Nachbarschaftsstreitigkeiten, Probleme im Mietverhältnis oder kleinere zivilrechtliche Auseinandersetzungen einvernehmlich zu klären. Als bürgernahe Alternative zum Gerichtsverfahren ist sie insbesondere für Menschen mit geringem Budget interessant, da das Verfahren deutlich kostengünstiger ist als ein Gerichtsprozess.

 

Was ist eine Schiedsperson?

Eine Schiedsperson ist eine unparteiische, ehrenamtlich tätige Person, ohne zwingend selbst Jurist zu sein. Sie wird vom Stadtrat der Stadt Eisenach für 5 Jahre aus den Reihen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt gewählt und vom Amtsgericht Eisenach in ihr Amt berufen, um in zivil- aber auch strafrechtlichen Angelegenheiten zu schlichten.  Insbesondere bei Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art sowie die Durchführung von Sühneverfahren in bestimmten strafrechtlichen Angelegenheiten 
(z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, einfache Körperverletzung).

 

Aufgabe der Schiedspersonen ist es, in einem Schlichtungsverfahren zu versuchen, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen und damit den Weg vor Gericht zu vermeiden. Diese wird protokolliert und ist rechtlich verbindlich sowie vollstreckbar. Durch die neutrale dritte Person kommen die Beteiligten leichter ins Gespräch, Missverständnisse werden schneller ausgeräumt und gemeinsame Lösungen wahrscheinlicher. Schiedspersonen sind ganz normale Bürgerinnen und Bürger aus unterschiedlichen Berufen, etwa aus Handwerk, Pflege oder Medizin. Für ihre Aufgabe werden sie sorgfältig fortgebildet. Sie sind zur Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Fairness verpflichtet und gewährleisten einen respektvollen, vertraulichen Ablauf. Die gesetzliche Grundlage ist das Thüringer Schiedsstellengesetz.

 

Wie leite ich ein Schiedsverfahren ein?

Zur Einleitung eines Verfahrens vor einer Schiedsperson ist ein Antrag erforderlich. Zuständig ist die Schiedsstelle in dem Bereich, in dem der Antragsgegner bzw. die Antragsgegnerin wohnt. Der Antrag kann schriftlich per Post im verschlossenen Umschlag an die Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Recht, Markt 2, gerichtet werden. In der Anschrift sollte die zuständige Schiedsstelle genannt sein, zum Beispiel: „An die Schiedsstelle … der Stadt Eisenach, …“. Auskunft zur Zuständigkeit und zu den Einreichungswegen erteilt der Fachdienst Recht unter der Telefonnummer 03691 670-519 oder per E-Mail recht@eisenach.de.

Mit dem Antrag ist ein Kostenvorschuss in Höhe von 50 Euro zu entrichten. Die Stadt Eisenach organisiert das Verfahren zentral. Der Vorschuss dient dazu, die entstehenden Gebühren und Auslagen abzudecken und einen reibungslosen Ablauf ohne nachträgliche Zahlungsanforderungen zu gewährleisten.

 

Wer kann dieses Angebot nutzen?

Grundsätzlich steht die Schiedsstelle allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Eisenach offen. Zuständig ist jeweils die Schiedsperson für den Bereich, in dem der Antragsgegner bzw. die Antragsgegnerin wohnt.

 

Schiedsstellen der Stadt Eisenach

Die Stadt Eisenach und ihre Ortsteile sind in drei Schiedsbezirke mit je einer Schiedsstelle eingeteilt. Für die Durchführung von Schlichtungsverfahren sind die nachfolgenden Schiedspersonen zuständig:

 

• Schiedsbezirk I - Süd/Mitte/West: Dr. Benno Kretzschmar

• Schiedsbezirk II – Ost und Ortsteile: Rüdiger Armbrust

• Schiedsbezirk III - Nord: Klaus-Dieter Schindler

 

Sofern Sie Interesse an einem Schlichtungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte – wie vorstehend beschrieben - per E‑Mail (recht@eisenach.de) oder telefonisch (03691 670-519) an die Geschäftsstelle der Schiedspersonen der Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Recht, Markt 2, 99817 Eisenach. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen, unter anderem auch zum Kostenvorschuss von 50 Euro. Nach Ihrer Anmeldung wird der Ablauf erläutert und die notwendigen Schritte zur Durchführung des Schiedsverfahrens eingeleitet.