Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 finden Europawahlen sowie gegebenenfalls Stichwahlen Oberbürgermeisterwahl, Ortsteilbürgermeisterwahl und Landratswahl statt.

Europawahl: Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder in ihrem Herkunftsland.

 

Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger, die in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchten, müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

 

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Dies erfolgt auf Antrag oder automatisch, wenn sie bereits in ein Wählerverzeichnis, zur Wahl des Europäischen Parlament, in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden und sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) bei einer Meldebehörde gemeldet sind. Sie erhalten dann wie alle Wahlberechtigten von der Gemeindebehörde spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.

 

Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland muss erneut ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden.

 

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl

 

Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger, die nicht im Wählverzeichnis vermerkt sein möchten, können ebenfalls einen Antrag stellen.

 

Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden

 

Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie hier.

 

Wahlbüro

Stadtverwaltung Eisenach
Markt 2
99817 Eisenach
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