SANIERUNGSGEBIET "KATHARINENSTRAßE"
Vorbereitende Untersuchung SG Katharinenstraße: 10.10.1990
Satzungsbeschluss SG Katharinenstraße: 29.10.1992 / 09.10.1998
Teilaufhebungssatzung SG „Katharinenstraße – Ost“: 21. 05.2026
Größe Fortführung SG „Katharinenstraße West“: ca. 7 ha
Das Sanierungsgebiet Katharinenstraße wurde nach der vorbereitenden Untersuchung, welche erhebliche städtebauliche Missstände in der Georgenvorstadt feststellte, 1993 vom Eisenacher Stadtrat beschlossen. Die Stadt Eisenach bekannte sich damit zu den Sanierungszielen, die bis heute vorsehen, die historischen, kleinteiligen Parzellen-, Bau- und Nutzungsstrukturen zu erhalten, die Bausubstanz instand zu setzen und zu modernisieren sowie Freiräume und Verkehrsflächen qualitätsvoll zu erneuern.
Durch finanzielle Mittel des Bundes, des Landes Thüringen, der Stadt und privater Eigentümer wurden zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, Straßen und Plätze erneuert, öffentliche und private Gebäude saniert und neuen Nutzungen zugeführt. Erhebliche städtebauliche Missstände konnten somit behoben und lebenswerte Stadträume und Gebäude wiederhergestellt werden.
Zum Ablauf der festgelegten Durchführungsfrist zum 31.12.2026 erfolgte eine Evaluierung der Sanierungsziele für das gesamte Gebiet. Das Ergebnis der Evaluation differenzierte sich zwischen dem westlichen und östlichen Teil des Sanierungsgebietes. Während im westlichen Teilgebiet weiterhin bestehende funktionale und städtebauliche Missstände bestehen, zeichnet sich eine wesentliche Gebietsverbesserung im Sinne des § 136 BauGB im östlichen Teilgebiet ab.
Auf Grund der weitestgehend erreichten städtebaulichen Sanierungsziele für das östliche Teilgebiet wurde die Sanierungssatzung „Katharinenstraße“ durch den Stadtratsbeschluss vom 26.02.2026 beendet. Weitergehende Erneuerungsmaßnahmen der städtebaulichen Entwicklung sollen in diesem Gebiet künftig ohne die Anwendung des besonderen Städtebaurechts durchgeführt werden.
„Teilaufhebungssatzung Katharinenstraße Ost“
Geltungsbereich „Teilaufhebungssatzung Katharinenstraße Ost“
Fortführung Sanierungsgebiet „Katharinenstraße West“
Für den verbleibenden Teilbereich im Westen der Katharinenstraße, mit einer Größe von ca. 7 ha, wurden die Sanierungsziele nochmals fortgeschrieben und die Durchführung der Sanierungsmaßnahme bis zum 31.12.2030 verlängert.
Geltungsbereich Sanierungsgebiet „Katharinenstraße West“
Wichtige ‚Baustellen‘ der Sanierungsmaßnahme in den kommenden Jahren sind beispielsweise die Revitalisierung der Kasseler Straße 1 (Stern) und die Gestaltung des Platzbereiches „Stiegker Platz“ am Zugang zum Wolfgang und der Neustadt. Zudem soll der Wolfgang perspektivisch als komplexe Baumaßnahme gemeinsam mit dem Trink- und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal erneuert werden.
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